Eingruppierung (Tarifvertrag) mit Berufsbezeichnung "Ingenieur?
Hallo zusammen,
ich habe mehrfach gehört und gelesen, dass man als Bachelor- oder Masterabsolvent niedriger eingruppiert wird, als wenn man zusätzlich die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" hat.
Beispiel: Max hat Maschinenbau studiert und dort einen Bachelor und Master (darf sich aber halt noch nicht Ingenieur nennen). Dieser wird dann niedriger eingruppiert, als wenn er noch diese Berufsbezeichnung führen würde.
Hat dazu jemand eine Quelle aus einem Tarifvertrag oder ähnlichen? Ich konnte für verschiedene andere geschützte Berufsbezeichnungen sowas finden, aber noch nicht für Ingenieure.
Vielen Dank!
2 Antworten
Es mag je Bundesland verschieden Gesetze geben, aber ich halte es für unwahrscheinlich dass sich jemand nach einem entsprechenden Masterstudium nicht Ingenieur nennen darf.
Was sein kann ist, dass jemand mit einem Bachelor zb anders eingruppiert wird als früher mit einem Diplom. Ein Master müsste aber eigentlich als absolut gleichwertig gelten. Oft ist aber die tarifliche Entgeltgruppe von der Tätigkeit und nicht vom Abschluss abhängig, zb in der Metall und Elektroindustrie
Hier ein weiteres Beispiel aus BaWu. In den Voraussetzungen des Gesetzes steht nicht dass es auf der Abschlussurkunde stehen muss.
Bei der Eingruppierung ist wie gesagt der TV entscheidend. Un welchen geht es denn?
https://www.ingbw.de/fileadmin/pdf/Merblatt-Gesetze/M002_Ingenieurgesetz.pdf
Genau; "darf nur führen wer dazu berechtigt ist". Nur weil man einen Bachelor oder Master in Maschinenbau hat (z. B.) ist man nicht automatisch dazu berechtigt - halt dann nur, wenn es ausdrücklich genehmigt wird, z. B. auf der Urkunde mit "darf führen".
Hauptsächlich frage ich für den öD; weil ich schon öfter gehört habe, dass jemand der bspw. Bauingenieurwesen mit Bachelor abgeschlossen hat, dann von der Ingenieurkammer diese Genehmigung erhalten hat und sich "Ing." nennen darf, höher eingruppiert wurde - z.B. von A9 auf A10.
Das gibt es auch nicht. Der Diplomingenieur ist geschützt. Den kannst aber heute nicht mehr machen. Dafür kannst dich Master of Science nennen
Ja, aber das sind ja akademische Grade.
Ich meine ja, ob man höher eingruppiert wird, wenn man die Berufsbezeichnung führt - nur mit Bachelor oder Master darf man sich ja noch nicht so nennen.
Das Führen der Berufsbezeichnung setzt aber (vermutlich überall) ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Genaue Voraussetzungen zur Anerkennung legt dein Land fest. Die reine Bezeichnung sollte zu keinem anderen Gehalt führen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nein.
Solange auf der Bachelor-/Masterurkunde nicht ausdrücklich steht, dass man diese Berufsbezeichnung führen darf, macht man sich strafbar, sollte man sie einfach so führen.
Deswegen frage ich ja auch, ob es einen Einfluss auf die Eingruppierung hat, wenn man eine geschützte Berufsbezeichnung führt.
Gefunden habe ich dazu lediglich was bei Apothekern, Architekten und Rechtsanwälten (auch geschützte Berufsbezeichnungen).