Gibt es einen Freibetrag oder eine Übungsleiterpauschale für Dozententätigkeit an privaten Hochschulen?

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Du bekommst die FReibeträge nach § 3 Nr. 26 + 26 a nicht, weil es sich um eine private Hochschule handelt, denn die FReibeträge sind daran gebunden, dass es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Recht, oder eine gemeinnützige Organisation handelt.

Aber eine Rückfrage, sind die 800,- das Honorar, oder der Gewinn. Die Kosten, die Dir entstehen sind ja abzugsfähig. Dann kommt noch der Härteausgleich, der aber nur wenig Auswirkung hat, weil er nur bis 820,- Euro geht.


pleibu 
Beitragsersteller
 10.07.2015, 17:51

Das ist der Gewinn, so ca. zumindest. Hab Hotels und Bahnfahrten bereits abgezogen. Literatur fällt mir gerade ein - kann ich doch sicher auch 1:1 als Kosten geltend machen, oder? Die werd ich auch noch abziehen. Dann sind es nur noch knapp 700€ Gewinn... Danke für die Antwort.