Eigentumswohnung über das AfA-Modell abrechnen?
ich habe eine Wohnung gekauft, in der ich selber lebe, in der aber auch ein Zimmer zwei Jahre, seit kauft ,entgeltlich vermietet wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob es legitim ist die Anschaffungskosten inklusive Kaufnebenkosten über das AfA-Modell (zumindest für die beiden relevanten Jahre) absetzen? und wie setzte ich es danach ab, da ich alleine in der Wohnung lebe...?
2 Antworten
Was genau verstehst Du denn bitte unter einem 'AfA-Modell'?
Die anteiligen Abschreibungen für das vermietete Zimmer stellen Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung dar, das ist korrekt - aber ein 'AfA-Modell' ist mir unbekannt.
Ja, das schrieb ich ja bereits: entsprechend qm- und zeitanteilig berechnet. Ich hatte nur nicht verstanden, was ein "AfA-Modell" sein soll. Da gibt es kein "Modell", das impliziert ja, dass es noch andere Möglichkeiten gäbe - die gibt es aber nicht.
Ach so: Abschreibung und Absetzung für Abnutzung meint das Gleiche.
In deiner Steuererklärung gibst du sowohl die Mieteinnahmen als auch deine Werbungskosten an. Zu den Kosten zählt eben auch die Abschreibung.
Allerdings geht das nur für den Zeitraum in dem du das zimmer Vermietet hast. (Oder in dem es leer steht um wieder vermietet zu werden) sobald du die Wohnung alleine bewohnst, sind die Kosten nicht steuerlich abzugsfähig
Frage "sobald du die Wohnung alleine bewohnst, sind die Kosten nicht steuerlich abzugsfähig" Ich habe die Wohnung untervermietet und lebe auch selbst in der Wohnung. Heißt das, dass ich die Wohnung für die zwei Jahre, in denen sie vermietet war, steuerlich absetzen kann und danach nicht mehr oder gar nicht absetzten kann?
Da steht "alleine bewohnst".
Du kannst die anteilige AfA für den vermieteten Anteil für exakt den Zeitraum ansetzen, in dem die Untervermietung bestand, eventuell noch für einen Zeiraum davor, in dem Untervermietungsabsicht bestand und Du z.B. durch entsprechende Anzeigen diese Absicht belegen kannst.
Absetzung für Abnutzung (AfA). Da ich die Wohnung nur zwei Jahre untervermietet habe, kann ich als Eigentümerin einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungs- und Herstellungskosten jährlich absetzen... auch wenn ich selber in der Wohnung gelebt habe und immer noch lebe?