AfA bei geschenkter Immobilie?
Hallo ,
ich habe von mein Eltern eine Doppelhaus Hälfte geschenkt bekommen. ( Haus meiner Großeltern)Nach der Schenkung habe ich mit Sanierungsmaßnahmen bekommen . Elektrik, Heizung ,Bad ,Böden.Und anschließend diese Wohnung vermietet .
kann ich diese Kosten direkt absetzen und über welchen Zeitraum ? Ich bin ja in die Rechtsfolge meiner Eltern eingetreten. Und soweit ich das gelesen habe kann ich schneller als 50 Jahre abschreiben . Stimmt das ?
danke
1 Antwort
Deine Frage ist schwer zu beantworten, denn diese Schenkung der DHH bedarf der Mitwirkung eines Notars, Dann wird eine Schenkungsurkunde vom Notar erstellt. Da dieser auch die Bodenrichtwerte zu berücksichtigen hat, kann es für Dich teuer werden. Da Du bereits die Renovierung vorgenommen hast, wird es mit der Wertfindung für die AfA schwierig da je nach Renovierungsgrad man die AfA untrschiedlich behandeln kann. vor allem wenn man hochwertig renoviert, Aber man kann dann nur für 50 Jahre die AfA vornehmen, entweder linear oder nicht linear, Da Du die DHH bereits vermietet hast, ohne vorher mit Deinem Steuerberater Dich abzusprechen wird es nun schwierig es wieder zu richten.
Ähm - nein, leider nicht. Die Immobilie wurde geschenkt, da tritt der FS bezüglich der AfA in die Fußstapfen der Schenker. Da es das Haus seiner Großeltern ist, dürfte da kein AfAVolumen mehr übrig sein. Und da die Immobilie geschenkt wurde, liegt kein anschaffungsnaher Aufwand vor - dafür bedarf es einer Anschaffung.
Daas da ein Notar von Nöten war, spielt keine Rolle, das wäre ja bei einem Kauf genauso gewesen.
https://www.yourxpert.de/antwort/renovierungskosten-von-immobilie-nach-schenkung.m21243.html
Danke erstmal für die Beantwortung. Ich habe mich aber denke nicht so richtig ausgedrückt. Ein Notar hat natürlich die Schenkung beurkundet. Und ich habe erst nach der Beurkundung mit sanieren begonnen . So wie ich das gelesen habe muss ich aber bei einer Schenkung nicht drei Jahre mit der Sanierung warten um die Kosten direkt gelten machen zu können. Da eine Schenkung anders gewertet wird als ein Kauf . Beim Kauf hätte ich ja die AfA wieder neu starten müssen über 50 Jahre . Bei einer Schenkung kann man das denke ich doch die Investitionen über 5 Jahre gelten machen oder bring ich hier was durcheinander? Das Gebäude ist aus dem Jahr 1938 und immer mal wieder renoviert worden privat genutzt bis zu meiner Schenkung.Aber eine AfA wurde nie genutzt
ich hoffe ich habe jetzt alles aufgeführt