Eigentumsübertragung einer Privatstrasse?

3 Antworten

Ganz abgesehen davon, dass sich hier niemand in den Details des Schweizer Rechts auskennt besteht auch das Problem, dass wir Deine Unterlagen nicht kennen.

Mir fällt es schwer zu glauben, dass man eine Wegerecht bekommt ohne Gegenleistungen erbringen zu brauchen. Da stellt sich dann also die Frage, welche Gegenleistungen das denn sind.


Sorgentelefon 
Beitragsersteller
 01.09.2023, 11:19

Art. 741

II. Last des Un­terhal­tes

 

1 Ge­hört zur Aus­übung der Dienst­bar­keit ei­ne Vor­rich­tung, so hat sie der Be­rech­tig­te zu un­ter­hal­ten.

2 Dient die Vor­rich­tung auch den In­ter­es­sen des Be­las­te­ten, so tra­gen bei­de die Last des Un­ter­halts im Ver­hält­nis ih­rer In­ter­es­sen. Ei­ne ab­wei­chen­de Ver­ein­ba­rung ist für den Er­wer­ber des be­rech­tig­ten und den Er­wer­ber des be­las­te­ten Grund­stücks ver­bind­lich, wenn sie sich aus den Be­le­gen des Grund­buchs er­schlies­sen lässt.575

Hier wird sich kaum jemand in den Untiefen des Schweizer Immobilienrechts auskennen. Da hier vermutlich relevante Kostenbeteiligungen im Raum stehen, solltest du die Fragen einem dort tätigen Fachanwalt stellen.

Einziger seriöser Rat, den man hier geben kann/sollte:

Ab zum Anwalt!