Nachbarn zum Schneeräumen zwingen?
Hallo - kann man einen Nachbarn zu Schneeräumen zwingen. Es handelt sich um eine Privatstrasse, die 3 Anwohner nutzen. Jedem gehört ein Drittel. Einer der Eigentümer räumt seinen "Teil" nie. Kann man diesen uneinsichtigen Nachbarn zwingen, dass er seiner Räumpflicht nachkommt? Danke für Tipps!
3 Antworten
Einer der Eigentümer räumt seinen "Teil" nie. Kann man diesen uneinsichtigen Nachbarn zwingen, dass er seiner Räumpflicht nachkommt?
Kann man nicht :-(
In einer Privatstrasse ist mangels Wirksamkeit der Strassenreinigungssatzung der Kommune keine Verkehrssicherungspflicht geregelt, sofern hier keine Geschäfte ansässig wären.
Der faule Nachbar schmeisst höchstens mal ein handvoll abstumpfende Mittel auf den Gehweg, stellt ein Schild "Privatstrasse - kein Winterdienst - Betreten auf eigene Gefahr auf" und verlässt sich im Übrigen auf seine Haftpflichtversicherung oder 4WD, während er euch kaffeeschlürfend aus dem Fenster beim allmorgendlichen Scheeschippen zusieht :-O
G imager761
Auch der Nachbar muss seiner "Verkehrssicherungspflicht" nachkommen....dazu gehört auch die Schnee-Eisbeseitigung!
Wenn er das nicht macht, kannst Du das Ordnungsamt einschalten, hierfür gibt es nicht unerhebliche Geldstrafen!
Straßen müssen eh nicht geräumt werden wg. Unfallgefahr der räumenden Personen, nur Gehwege. Schließlich darf man in Deutschland keine Arbeiten auf der Straße (Fahrbahn) ohne Genehmigung und Beschilderung durchführen.
Wenn die Privatstraße öffentlich zugänglich ist, muss der Nachbar auch räumen. Nicht öffentlich zugänglich hieße, wenn per Schranke o.ä. die Straße versperrt wäre. Ansonsten hat er die Pflicht zu schippen. Es ist dabei unerheblich, ob Straße oder Weg, sobald jemand diese öffentlich benutzen kann, ist der Eigentümer für dessen Sicherheit verantwortlich.
Die Strassenreingigungspflicht der Kommune bezieht sich auf öffentliche Strassen oder öffentlich zugänglich zu haltende Orte - das Ordnungsamt dürfte sich daher herzlich wenig für eine Privatstrasse interessieren, sofern dort kein Gewerbe oder Handelsbetrieb ansässig ist :-O