Eigene Wohnzwecke bei Übertragung Miteigentumsanteil?Spekulationssteuer?
Ich habe 2010 ein Haus gekauft und dies komplett abgerissen und 2012 neu errichtet. Beide Ehegatten haben 50%Miteigentumsanteil. 2013 bin ich ausgezogen und meine Frau ist mit den Kindern bis heute drin geblieben. Scheidung ist noch nicht vollzogen, läuft aber. Muss ich bei Eigentumsübertragung an meine Frau Spekulationssteuer zahlen? Hatte mal gehört das diese entfällt wenn noch die gemeinsamen Kinder im Haus leben und dies dann auch für mich "eigene Wohnzwecke" bedeutet.
Muss ich also Spekulationssteuer zahlen
2 Antworten
Nein - es sei denn, Du lebst in einem Land, in dem es diese Steuer gibt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Greift aus zwei Gründen nicht.
- Weil es keine Spekulationssteuer gibt.
- 2. Falls Du das private Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG meinst, weil Du die Wohnung bis zur Trennung, selbst genutzt hast und danach Deine Kinder, duie unterhaltsberechtigt sind und Du nur wegen der Trennung nicht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986