Ist eine Schenkung an das eigene Kind vor Beginn des Trennungsjahres eine illoyale Vermögensminderung?
Hallo, meine Frau und ich wollen uns trennen (es gibt noch keinen Trennungszeitpunkt). Habe ich jetzt die Möglichkeit, ohne das es auf mein Endvermögen für den Zugewinn angerechnet wird, der gemeinsamen Tochter Barvermögen zu schenken, damit es im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren nicht aufgeteilt werden muss?
Danke für Eure Antworten
3 Antworten
In den Zugewinnausgleich fällt nur der Teil deines Vermögens, der während der Ehe entstanden ist. Das, was du davor schon besessen hast, gehört dir allein.
Da du anscheinend nicht in Gütertrennung lebst, brauchst du für Finanztransaktionen, die das normale Maß überschreiten, die Zustimmung der Frau, es sei denn, du hast dieses Geld schon vor der Ehe besessen.
Dazu kann man z.B. nach Gemeinschaftskonto und Eigentum googeln. Die allgemeine Rechtsauffassung ist da, dass das Geld zu jeweils der Hälfte den Ehepartnern gehört. Einer darf es dann z.B. nicht einfach abräumen, seinen Teil könnte man einklagen. Bezogen auf dein Vermögen hieße das, wenn es nicht schon vor der Ehe bestand, muss man mit seinem Partner absprechen, was damit geschieht, da im Rahmen der Zugewinngemeinschaft die Hälfte ihm zustünde.
Habe ich jetzt die Möglichkeit, ohne das es auf mein Endvermögen für den Zugewinn angerechnet wird, der gemeinsamen Tochter Barvermögen zu schenken,
wie stellst Du Dir das vor? Überweisung an die Tochter .... oder Schenkung mit notarieller Beurkundung?
damit es im Rahmen des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren nicht aufgeteilt werden muss
Ansonsten .... nur damit Deine Nochehefrau auch ja nichts abbekommt, möchtest Du Dein Vermögen verschenken und komplett darauf versichten?
Aber vielleicht hast Du ja eine "salomonisch" handelnde Tochter, die sich dann die Schenkung mit der Mutter teilt und Du schaust in die Röhre.
Blöderweise profitiert dann auch noch der Fiskus davon.
Bei Scheidungen empfehle ich immer grundsätzlich einen Anwalt, auch wenn´s Geld kostet, und nicht den Gang ins Internet zum Zwecke der Recherche in juristischen Fragen.
Psychologisch ist eine Schenkung an die gemeinsame Tochter natürlich ein cleverer Schachzug, dem nur sehr schwer entgegenzutreten ist. Man kann das dann auch noch in die Form eines Aktienpakets oder Fonds packen, zur finanziellen Absicherung für die Zukunft. Ganz schwer zu knacken.
Hi Magnus, Danke für die Antwort. Ja das Geld gehört eigentlich zu meinem Anfangsvermögen. Leider habe ich aber keine Belege mehr aus dem Jahr 2000 und die Bank vernichtet auch alle Belege älter als 10 Jahre. Aus diesem Grund soll lieber meine Tochter entscheiden was mit dem Geld (würde Sie ja eh erben) passiert. Hast Du zu den Passus der Finanztransaktionen eventuell eine Fundstelle/§ parat?
Meine „noch Frau“ geht übrigens nicht leer aus und kann mit Ihrem Anteil die nächsten Jahre sich ein schönes Leben machen.