Darf ein Ehepartner Miete verlangen mit einer Gütertrennung?
Hallo liebe Finanzfrage Community,
Im Bekanntenkreis gibt es zur Zeit folgende Frage:
Die Ehefrau hat vor kurzem eine Immobilie gekauft ohne ihren Mann, sprich nur Sie steht im Kreditvertrag und im Grundbuch. Das Ehepaar hat schon seit einigen Jahren eine Gütertrennung. Nun planen sie in der gekauften Immobilie gemeinsam zu leben.
Darf sie als Eigentümerin von ihm Miete verlangen???
Danke schon mal im vorraus
3 Antworten
Natürlich, niemand kann sie hindern, etwas zu verlangen.
Die Frage hat doch wohl einen ganz speziellen Hintergrund und der wird uns nicht verraten.
Sofern es um steuerliche Aspekte gehen sollte: Mietverhältnisse müssen dem Fremdvergleich aushalten. Da dürfte es eher selten vorkommen, daß man mit seinem Mieter Bett, Klo und Kühlschrank teilt.
Klar darf die Ehefrau Miete verlangen.
Mich würde es nicht wundern, wenn sie auch für den wöchentlichen Beischlaf eine angemessene Gebühr verlangen würde.
Leider gehen solche Versuche viel zu oft im Sinne solcher Leute gut (Arbeitsdruck, mangelnde Ausbildung, desinteressierte Vorgesetzte, Sch...Politik).
Ich vermute, daß es um ein innovatives Steuersparmodell gehen soll. Durch die Vermietung an den Ehemann werden Einkünfte generiert und denen könnte man dann die Kosten des Hauses entgegen rechnen. Der zuständige Finanzbeamte wird einen Lachkrampf bekommen.