Doppelgarage und Grenzbebauung. Eine soll weg. Wer zahlt Schaden der verbleibenden Garage?

4 Antworten

Sicher wird das von Fachkräften abgerissen, die die mittlere Wand stehen lassen, die Dichtigkeit der Dachpappe auch für die Zukunft erhalten und die Funktion der halben Dachrinne wieder herstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Tabita 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 13:50

Dann wäre es ja ok. Der Nachbar meinte aber dass er mit einem Unternehmen gesprochen hätte, von denen ein Angebot vorliegt und diese Leute meinten dass anschließend mit Nacharbeiten zu rechnen sei, falls nicht alles zusammenfällt, was sie auch für möglich halten. Beide Garage sind in die Jahre gekommen...

betroffen  11.09.2024, 13:59
@Tabita

Dann muss man eben vorher was untermauern oder Stützen aufstellen. Besonders aufwändig ist das nicht wenn es sich um eingeschossige Garagen normaler Grundfläche handelt. Ich rate Euch reichlich Fotos vom Istzustand zu machen. Viel Glück b

Tabita 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 14:56
@betroffen

Hoffe sie kriegen es hin. Danke!

Der Nachbar ist im Recht. Weil Eure Garage nicht korrekt errichtet wurde, steht allenfalls Schadenersatz gegen den Verkäufer der Immobilie zu.

Wurde z. B. Ein Abfluss Eures Nachbarn genutzt, der dann wegfällt, habt Ihr kein Recht dieses zu fordern. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.


Tabita 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 10:10

Ob unsere Garage nicht korrekt errichtet wurde weiß ich nicht. Wir müssen erst erforschen wann was gebaut wurde. Beide vorherigen Eigentümer sind mittlerweile verstorben, die kann ich leider nicht mehr fragen, muss also zum Bauamt und dort sehen was vorliegt

hildefeuer  12.09.2024, 10:39
@Tabita

Nein man lässt das begutachten und beauftragt Anwalt. Ist ja ein versteckter Mangel, der sich erst jetzt offenbart . Was soll das Bauamt denn dazu sagen? Dort kannst Du allenfalls nach einer Kopie der Bauzeichnung und Statik fragen und nach erfolgter Bauabnahme.

Die Antwort kann ich Dir jetzt schon sagen: Es liegt nix vor.

Ist zu den Garagen denn irgendwas im Grundbuch von euch bzw. vom Nachbarn festgehalten/vermerkt?!?!


Tabita 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 13:47

Also bei uns steht nichts im Grundbuch. Im notariellen Kaufvertrag steht dass keine Grunddienstbarkeiten oder sonstige eigentumrechtliche Belange bekannt waren beim Verkauf, sonst steht da nichts. Die Garege wird nicht erwähnt. Wir müssen den Erben bzw. Nachbarn bei nächster Möglichkeiten befragen ob bei ihm ein Vermerk im Grundbuch ist.

Alarm67  11.09.2024, 13:54
@Tabita

Ihr dürftet aber auch selbst in das Grundbuch vom Nachbar beim Katasteramt nachschauen, es besteht ein berechtigtes Interesse.

Denn was die Erben euch erzählen, muss ja nicht unbedingt stimmen.

Insgesamt hört sich der von dir genannte Vorgang aber danach an, dass man einen Anwalt mit ins Boot nehmen sollte.

Viel Erfolg!!!

Tabita 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 10:07
@Alarm67

Stimmt. Wir müssen jetzt erst mal den Stand der Dinge erkunden, evtl. auch beim örtlichen Bauamt... und ggfalls muss ein Anwalt her, da evtl. kniffelige Sachlage. Danke!

Interessant ist ja die Reihenfolge:

Zuerst ist die Nachbargarage gebaut worden und anschließend die Garage auf Eurem Grundstück daran angebaut worden.

Sofern die vorherigen Eigentümer dazu keine Vereinbarungen getroffen haben, sieht es für Euch nach meiner Einschätzung schlecht aus. Die Duldung des Anbaus alleine verpflichtet den Nachbarn nicht, seine Garage auf ewig stehen zu lassen.


Tiiii  13.09.2024, 07:00

Ganz so einfach ist das nicht. Zu diesen Zeiten wurde vieles nicht im Grundbuch eingetragen. Wenn ich will, hat man Nachbar weder Strom noch Telefon. Verpflichtet bin ich grundrechtlich oder vertraglich nicht, diese Leitungen auf meinem Grund zu gestatten.

Bin mir aber sicher, der Netzbetreiber verklagt mich, mach ich an dem dachständer rum oder klemm Verteiler ab.

Tabita 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 11:32
@Tiiii

Habe mittlerweile weiter geforscht und mir wurde gesagt, dass sie es eben nicht einfach abreißen dürfen. Der, der initiativ wird, für den ist Art. 10 Satz 3 der BayBO maßgeblich: "Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds des Nachbargrundstücks dürfen nicht gefährdet werden." WEnn er da auf Nummer sicher gehen will, kann er nicht einfach abreißen lassen. Da muss er erst mal nen Statiker, Architekt oder sonstwen beauftragen um eine Einschätzung vorzunehmen was zu tun ist, damit es nicht zusammenfällt. Den darf er bezahlen.

Tabita 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 12:59

Das müssen wir noch herausfinden; vielleicht wurde auch gleichzeitig gebaut und Dachpappe und Rinne wurden später erneuert/ angebracht; Bauzeit war in den 1960ern. Zudem führt eine Oberleitung der Elektr.werke durch unsere Garage, weshalb man beim Abriss besonders vorsichtig sein müsste, denn falls unsere Garage einstürzt hätte das größere Auswirkungen.