Nachbar leitet sein gesamtes Regenwasser auf unser Grundstück
Unsere Nachbar hat über die letzten Jahre sein gesamtes Regenwasser (Dachfläche und Hoffläche) gesammelt so verlegt, dass es am Ende über eine betonierte Rinne in einen Gully fliesst der sich auf unserem Grundstück befindet.
Dieser Gully gehört zu unserer Dach- und Hofflächenentwässerung. Durch die große Menge die jetzt vom Nachbarn kommt drückt es uns das Wasser aus einem anderen Gully heraus und fliesst dann in unsere Garagen. Der Querschnitt der Rohre ist einfach zu klein um die Menge zu entsorgen.
Leider können wir den Gully nicht dicht machen, weil wir ihn zur Dachflächenentwässerung brauchen. Auch würde bei einer Verschliessung das Wasser des Nachbarn ja an unserem Gebäude versickern. Möchte ich mir nicht vorstellen welche Schäden dadurch entstehen.
Wir leben in Bayern. Gibt es hierzu Verordnungen? Mit sich reden, ohne gute Argumente, lässt die Familie nicht. Haben wir bei einigen anderen Sachen schon erlebt.
4 Antworten
Du kannst Dich bei der örtlichen Bauaufsicht erkundigen, ob diese Art der Grundstücksentwässerung konform geht.
Im übrigen ist eine rechtliche Prüfung nach §§ 862 und 1004 BGB angebracht.
Schau mal in Abwassersatzung Eurer Gemeinde, wer für die Instandhaltung und Prüfung der Abwasserleitungen auf Eurem Grundstück und bis zum Haupkanal in der Strasse verantwortlich ist. Ist es der Grundstückseigentümer, dann hat der Nachbar um Erlaubnis zur Einleitung zu fragen und diese kann verweigert werden, bzw. er kann aufgefordert werden sein Oberflächenwasser über seinen Hauskanal zu entsorgen. Auch wäre zu prüfen, ob in Eurer Gemeinde eine Trennung von Oberflächenwasser und Abwasser durchzuführen ist.
In Berlin muss man sogar für die Entwässerung von Dachflächen in die öffentliche Kanalisation bezahlen. Deshalb schaffen sich die Leute eigene Systeme an. Insofern sollte zunächst geklärt werden, ob der Nachbar überhaupt den „Gulli“ benutzen darf. Dazu geht aus der Fragestellung leider nichts hervor.
Das darf er ziemlich sicher nicht so machen. Wenn er nicht mit sich reden lässt, dann würde ich mal bei der Stadt oder der Gemeinde anrufen und nachfragen, ob die Mitarbeiter dort behilfleich sein können. Das letzte Mittel, was es aber meiner Meinung nach dringend vermieden werden sollte, wäre dann ein Gang zum Rechtsanwalt.
Sorr,y diese Frage gehört nicht in dieses Forum, wollte die Frage bei gutefrage.net stellen.
das ist zwar irgendwie nicht von der Hand zu weisen, aber ziemlich hart. Immerhin ist es dann, wenn es zu Schäden kommt eine Finanzfrage😜