Beerdigungskosten?
immer am Jahresanfang gebe ich meine Einkommensteuerklärung ab so auch 2018-im August verstarb mein Vater und ich musste die Kosten der Beerdigung tragen,da kein Vermögen da war.kann ich die Kosten 2019 absetzen,da ich ja für 2018 schon lange abgegeben habe
3 Antworten
Nein, das würde grundsätzlich in die Steuererklärung für 2018 gehören.
Wann verstarb denn Dein Vater? Wann hast Du die Beerdigungskosten bezahlt?
Wenn Dein Vater im August 2018 verstarb und Du in 2018 die Beerdigungskosten beglichen hast, warum hast Du dann diese Kosten nicht in Deiner EkSt- Erklärung für das Jahr 2018 mit angegeben? Dies EkSt-Erklärung hast Du doch frühestens im Januar 2019 abgegeben. Daher verstehe ich Dein Problem nicht so richtig.
Immer in dem jahr in dem sie gezahlt wurden