Demente Schwiegermutter im Heim, darf ihr Haus umgebaut werden?
Hallo, meine Schwiegermutter ist dement und lebt seit einigen Wochen im Pflegeheim. Mein Mann und ich überlegen nun, was mit ihrem Haus geschieht. Das Haus gehört meiner Schwiegermutter, mein Mann ist der einzige Erbe.
Dürfen wir das Haus umbauen um es anschließend zu vermieten oder um selbst darin zu wohnen?
Wir wohnen im Moment zur Miete, aber diese könnten wir in diesem Fall ja in die Heimkosten einfliessen lassen.
2 Antworten
Unter dem Radar kann man natürlich so einiges machen, würde ich aber nicht. Ich würde sauber trennen.
Es ist immer noch das Haus der Schwiegermutter, und nicht das gefühlt bereits eigene Haus ihres Sohnes. Er kann aufgrund der Vollmacht wohl verwalten, zu ihrem Wohl und nicht zu seinem.
1. Das Haus soll vermietet werden, dafür bedarf es z.B. einer Renovierung und Badsanierung. Dann könnte man die Sanierungskosten evtl. aus dem Vermögen der Schwiegermutter bezahlen und ihrem Konto anschliessend die Mieteinnahmen gutschreiben lassen. Was aber auch schon fraglich ist. Wenn die Sanierungskosten z.B. 20.000 betragen, sie aber nach einem Jahr verstirbt und bis dahin nur 6.000 Kaltmiete eingenommen hat...
2. Der Sohn zieht selbst ein. Dafür saniert er das Haus (welches ihm noch nicht gehört, würde ich nie machen) auf eigene Kosten und wohnt anschliessend mietfrei.
3. Der Sohn lässt auf Kosten seiner Mutter für 20.000 sanieren und zahlt anschliessend die bisherige Kaltmiete, die er bislang für seine 3-Zimmer-Wohnung gezahlt hat, für nun ein 150 qm Haus an seine Mutter. Tja.
4. Der Sohn saniert auf eigene Kosten und lässt sich dafür gebührenpflichtig eine Grundschuld eintragen. Dafür reicht eine Vorsorgevollmacht nicht.
Das ist irgendwie alles nicht richtig, vor allem sind In-sich-Geschäfte enthalten.
Am saubersten wäre vermutlich ein Verkauf des Hauses, oder eine Vermietung ohne vorherige grössere Investition. Wobei bei ersterem auch eine zeitweilige gesetzliche Betreuung hermüsste.
Ist die Schwiegermutter überwiegend körperlich eingeschränkt oder, ist sie auch stark dement?
Im ersten Fall kann die Euch formlos zum Umbau und zur Eigennutzung ermächtigen.
Eine stark demente Person aber ist in der Regel geschäftsunfähig. Sie kann keine rechtsgeschäftlichen Verfügungen vornehmen.
Wo kein Kläger ist natürlich auch kein Richter.
Wehe aber, es muss eine dritte Person als gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Der wird alles ganz genau nehmen. Auch für Eigennutzung hättet Ihr Miete zu zahlen. Strafrechtlich hängt im Übrigen das böse Wort Untreue, § 266 StGB, im Raum.
Wenn die Mutter gar Sozialhilfe zur Finanzierung des Heimaufenthalts benötigt könnte sogar die Veräußerung des Hauses drohen.
Wenn dein Mann eine Vorsorgevollmacht hat, kann er das alles machen. Es muss nur die Finanzierung des Pflegeheims sichergestellt sein.
Wer soll denn den Umbau bezahlen?
Die Kosten dafür dem Vermögen der Schwiegermutter zu entnehmen wäre von der Vorsorgevollmacht nicht gedeckt.
Die Kosten selber zu bezahlen wäre bei Vermietung der Schlimmste Fehler den man machen kann. Der Mietvertrag muss ja auf die Schwiegermutter als Eigentümer laufen. Von deren Einkommen könnten keine Kosten abgesetzt werden da sie keine hatte. Und Ihr habt keine Einnahmen aus dem Haus und könnt deshalb keine Kosten steuerlich absetzen.
Sie ist stark dement, körperlich fit. Mein Mann hat eine Vorsorgevollmacht für seine Mutter.
Die Finanzierung des Heims ist gesichert durch Eigenkapital.
Das Haus leer stehen zu lassen wäre ja nicht sinnvoll.