mutter muste ins Heim, ihre Wohn. haben wir gekündigt, sie kann die miete nicht bez.muss ichzahlen?
Meine Schwiegermutter musste ins Altenheim, ihre Wohnung haben wir Gekündigt, sie hatte 2 Monatsmieten Kaution hinterlegt, der Vermieter will aber 3 Monatsmieten haben, sie hat aber kein Geld mehr ihre Rente geht für das Heim drauf denn Rest zahlt das Sozialamt, muss ich den fehlenden Monat bezahlen???
2 Antworten
In einem identischen Fall habe ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich mit ihm keinen Mietvertrag abgeschlossen habe und die Rente der Schwiegermutter ab sofort dem Pflegeheim zukommt. Bei Forderungen jeglicher Art solle er sich mit dem Heim in Verbindung setzen.
Danach habe ich nie wieder etwas von ihm gehört.
Nur die Abrechnungen der Strom - und Gaskosten kamen zu mir, die ich dann beglichen habe und das war`s
muss ich den fehlenden Monat bezahlen???
Nein, es sei denn, du stündest als Mieter oder Bürge mit im Mietvertrg deiner Schwiegermutter.
2 Monatsmieten Kaution hinterlegt, der Vermieter will aber 3 Monatsmieten haben, sie hat aber kein Geld mehr ihre Rente geht für das Heim drauf
Das mag ja alles zutreffen, dennoch hat der Vermieter unabhängig der hinterlegten Kaution zutreffenderweise Anspruch auf Miet- und BK-Vorauszahlungen bis zu ordentlichen Beedigung des Mietvertrages, also 3 Zahlungen.
Da mag er sich überlegen, ob er schnell einen Nachmieter fände und euch einen vorfristigen Aufhebungsvertrag anbietet bzw. fristlos kündigt, um keinen Ausfall über die die 3. Miete und BK zu erleiden.
Oder einen Mahnbescheid erwirkt. Der könnte auch in die nicht mehr zur Lebensführung benötigten Waschmaschine, Trockner, Herd, Kühlschrank usw. gepfändet werden oder besteht 30 Jahre lang auch gegenüber euch als Erben.
So ganz "anschmieren" lassen, wie das hier dargestellt wurde, muss er sich also nicht.
Ob er den vorschüssigen Aufwand betreibt, ist eine ganz andere Frage - mit der ersten Variante der vorzeitigen Nachvermietung fährt er eindeutig besser :-)
G imager761