Deckendurchbruch Eigentumswohnung?

3 Antworten

In rechtlicher Hinsicht ist die Sache völlig klar. Geschoßdecken sind Gemeinschaftseigentum:

http://www.fibucom.com/lexikon-gemeinschaftseigentum/1075-balkenkonstruktionen-boden-decken-estrich-fundament-gelaender.html

Einen Deckendurchbruch vorzunehmen ohne zuvor die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen ist daher rechtswidrig. Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wird, kann jederzeit -auch noch nach Jahren- der Rückbau verlangt werden. Alle Investitionen in den Deckendurchbruch sind dann verloren.


Mortron 
Beitragsersteller
 12.04.2017, 16:02

Ich hab mich jetzt zu dem Thema von einem Anwalt beraten lassen.

Und das war seine Antwort 

Auf die Zustimmung der anderen WEG-Eigentümer kann aber nur dann verzichtet werden, wenn der Durchbruch keine optischen, finanziellen oder technische Auswirkungen hat, die ohne die Wohnungsverbindung nicht eintreten würden (OLG Celle, 21.05.2002 - 4 W 93/02 - ZWE 2002, 533). 

Wenn daher keine Nachteile zu erwarten sind und die Decke sich ausschließlich zwischen Ihrem Sondereigentum befindet, entfällt die Zustimmungspflicht. Das Gutachten sollte allerdings nicht nur Statik, sondern auch Brand- und Schallschutz umfassen, um der o.g. Rechtsprechung gerecht zu werden. 

Was steht in der Teilungserklärung?

Oder zuerst: ist es eventuell ein Reihenhaus, das real geteilt ist? Wenn nicht, gibt es eine Teilungserklärung und da steht drin, ob du für die Baumaßnahme die Zustimmung der anderen Eigentümer brauchst. Generell sind Decken in Teilungserklärungen Gemeinschaftseigentum.

Ob die anderen beiden eigentümer dafür oder dagegen sind, hängt wahrscheinlich davon ab, ob sie selbst auf die Idee gekommen sind.

Zu Bedenken möchte ich geben, dass du nicht nur dunklen Hobbyraum gewinnst sondern für den Abgang auch hellen Wohnraum verlierst.

Mit etwas Begabung und noch mehr Geld, lässt sich aber sicher was nettes daraus machen.

Hallo, mindestens brauchst Du dafür eine Genehmigung der Eigentümerversammlung, denn Du willst ja erhebliche Änderungen am Bauwerk vornehmen (Deckendurchbruch). Eine baugenehmigung wahrscheinlich nicht.

Viel Glück


Mortron 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 23:38

Sehe das etwas anderst. Ich darf doch meinen privaten Raum nach meinen Wünschen ändern wenn es die Statik es zulässt. Sonst kann ich ja gleich auf miete weiter leben.

Privatier59  12.04.2017, 06:31
@Mortron

Die Geschoßdecken sind eben kein "privater" Raum sondern Gemeinschaftseigentum.

blackleather  12.04.2017, 09:15
@Privatier59

Auf dem Bild und im Exposé sieht die Hütte aber nicht nach Gemeinschaftseigentum, sondern nach einem EFH aus, das 2 Etagen hat, bei der man in die obere bzw. untere wegen der Hanglage lediglich durch verschiedene Eingänge reinkommt. Wenn ich damit Recht hätte, wäre wohl der Einbau einer Innentreppe beim Bau lediglich vergessen worden (oder der Statiker hat sich was dabei gedacht).

Mortron 
Beitragsersteller
 12.04.2017, 15:58
@blackleather

Es war zur Erbauung(70er) als Ferienhaus gedacht für 2 Familie. Diese Idee ist nicht aufgegangen und sie würden für die dauer bewohnung freigegeben. Meine Frage ist hier auch falsch. Hab das Anliegen einen Anwalt geschildert und er hat mich beraten das es nach ZWE 2002, 533 möglich wäre