Ablöse beim Wohnungsverlauf auf eigene Rechnung?
Hallo, ich bin dabei meine Wohnung zu verkaufen und es gibt bereits mehrere Interessenten dafür. Einige haben mir angeboten, einen Teil vorab und in Bar zahlen zu wollen, um etwas weniger Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen.
Beim Verkauf der Wohnung sind aber auch viele Möbel, Gerätehaus +Geräte für den Garten, Hochbeet, Lampen, Zubehör,... inklusive und im Kaufpreis enthalten. Von daher könnte ich eine eigene Rechnung für die Ablöse ausstellen und der Preis für die Wohnung wäre dann um ein paar Prozent geringer.
Darf das so sein und wird das so gemacht?
Ich verkaufe die Wohnung privat (ohne Makler/Provision).
6 Antworten
Du solltest dich auf keinen Fall auf Vorschläge einlassen, die zu einer Steuerhinterziehnung führen. Dazu scheinst du das ja auch gar nicht nötig zu haben.
Dagegen ist es normal und üblich, Einrichtung oder Zubehör im Kaufvertrag gesondert auszuweisen oder diesen Teil des Kaufpreises getrennt zu machen. Da wäre es unklug, wenn Grunderwerbsteuer auf etwas gezahlt wird, auf das keine anfallen muss.
Natürlich kann man Zubehör extra verkaufen und das dann vom Gesamtpreis abziehen. Unter Zubehör können alle Sachen gerechnet werden, die keine Festeinbauten sind: Möbel, Maschinen, ausbaubare Sonderausstattung. Alles, was man vor dem geplanten Verkauf übrr ebay loskriegen könnte. Do alds grobe Richtung...
Damit spart der evtl Käufer bei der Grunderwerbssteuer. Weil Zubehör kein Grundstückserwerb ist.
Trotzdem können für Dich diese Einkünfte zu einer Steuer führen, weil Du hast ja damit evtl einen Gewinn erwirtschaftet.
Tipp:
Verkaufe alles Zubehör vorher bei Ebay.
Verkaufe deine Immobilie komplett beräumt.
"Trotzdem können für Dich diese Einkünfte zu einer Steuer führen, weil Du hast ja damit evtl einen Gewinn erwirtschaftet.
Tipp:
Verkaufe alles Zubehör vorher bei Ebay."
Sorry, alles soweit richtig, der Rest ist aber Blödsinn.
Verkaufe ich als Privatperson einmalig meinen privaten Kram, handelt es sich keinesfalls um steuerpflichtige Einnahmen! Selbst wenn ich die teurer als eingekauft verkaufen sollte.
Ich kenne keinen Notarvertrag, in welchem nicht stand, dass keine Nebenabreden existieren. Und anders solltest du auch nicht verkaufen. Wie willst du nachweisen, dass sie dir noch Bar geld versprochen haben mit diesem Satz im Notarvertrag? Ein selbst verfasster Nebenvertrag wäre nichtig.
Aber du kannst im Notarvertrag Mobiliar, welches nicht fest mit dem Grund verbunden ist, extra auflisten. Auf diesen Teil fällt dann keine Grunderwebsteuer an.
Finger weg!
Stichwort Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Damit gefährdest Du den Verkauf.
Fliegt das auf, kann der KV angefechtet und Rückabgewickelt werden.
Da Du eh einen Notar benötigst, lasse dich besser einmal beraten
einen Teil vorab und in Bar zahlen zu wollen, um etwas weniger Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen
Das solltest du besser bleiben lassen. Je nach Größenordnung der Barzahlung kann das zu Problemen führen (Stichwort Steuerhinterziehung).
Von daher könnte ich eine eigene Rechnung für die Ablöse ausstellen und der Preis für die Wohnung wäre dann um ein paar Prozent geringer.
Das ist gar nicht nötig. Um das sauber zu machen, würde ich das in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen. Der Kaufpreis beträgt Summe x und auf das mitverkaufte Inventar gemäß gesonderter Aufstellung entfällt Summe y. Damit wären das Inventar und die Geräte nicht grunderwerbssteuerpflichtig.
Danke für die Hilfe. In dem Fall kann der Anwalt das mobile Inventar im Kaufvertrag gesondert aufführen (ohne Steuer für den Käufer). Habe voraus. Wohnungskäufer die es gut gebrauchen können und bin auf ja auf kein Bargeld angewiesen und schon gar nicht auf schwindlige Geschäfte.
Reden wir von einem Verkauf in Deutschland? Hier ist zwingend ein Notar erforderlich.
Ja, eine gesonderte Aufführung des Inventars reduziert die Grunderwerbsteuer. Aber es muss nachvollziehbar/realistisch sein, darum die Empfehlung auf einen Anhang zum Kaufvertrag, in dem die Gegenstände und Preise aufgeführt werden. Nur als Beispiel: Einen 20 Jahre alten Rasenmäher der für 2000€ verkauft wird, wird das FA wohl kaum akzeptieren.
Aber warum das alles? Wir reden hier ja bei einer ETW bestimmt nicht von mehreren 10.000€ Zubehör. Da ist die Steuerersparnis nun auch nicht die Welt. Wer die paar 100€ unbedingt sparen muss/will, wäre mir als Käufer meiner Wohnung schon etwas suspekt, erstrecht wenn er das nebenher Bar zahlen will.
Ich würde nicht ohne Rechtsanwalt / Notarvertrag , welcher mich vorher eingehend beraten hat , verkaufen , nach Jahren auftretende Forderungen auszuschließen
Und seinen Vorschlag würde ich ignorieren, was hast D u damit zu tun , ob er Grundsteuer zahlen muss ?
Wenn Du Ärger mit dem Finanzamt haben möchtest , mach
Oder Geldwäsche Vorwurf