hausverbot im rewe?
hallo erstmal,
ich habe heute einen brief von dem supermarkt REWE bekommen, wo drauf steht das ich für 2 Jahre Hausverbot bekomme, obwohl ich nichts gemacht habe.
Ich war mit einer Freundin vor 3,4 Tagen im REWE und wir wollten uns nur energy holen. Und dann bei einer Kurve kam uns eine Mitarbeiterin von REWE entgegen(sie war auch noch die neue Freundin von meinem Ex, also hatten kein so gutes verhältnis) , und das war bei einer ecke wo man nichts sehen konnte: Also meine Freundin wollte um die Ecke und in dem Moment kam die Frau auch um die Ecke, und haben sich „übergerannt“ ich habe dann zu der frau gesagt „boah pass doch besser auf“ , aber hab ich nur so vor mich hin genuschelt, weil diese Frau um die Kurve schnell gerannt/ gegangen ist.
jetzt ist meine frage dürfen die mir wegen so etwas Hausverbot geben? weil dafür kann ja keiner was, wir können ja nicht um die ecke gucken.
3 Antworten
Auch ein Supermarkt hat das Hausrecht.
Hier ist es aber nicht so wie bei einer Kneipe oder Discothek, wo man Leuten nach Lust und Laune den Eintritt verwehren und diesen Hausverbot erteilen kann.
Ein Supermarkt ist für die breite Masse der Menschen.
Insofern ist ein Hausverbot nur gerechtfertigt, wenn man z.B. einen Mitarbeiter tätlich angegriffen oder etwas geklaut hat.
Nur weil einem Mitarbeiter deine Nase nicht passt, oder weil er dich nicht leiden kann, ist ein Hausverbot nicht gerechtfertigt.
Ich würde den Markt schriftlich mit Hinweis auf ein Versehen bzw. Missverständnis dazu auffordern, das Hausverbot zurückzunehmen. Gleichzeitig würde ich androhen, einen Anwalt wegen unbegründeter Benachteiligung und Diskriminierung einzuschalten.
ich habe heute einen brief von dem supermarkt REWE bekommen, wo drauf steht das ich für 2 Jahre Hausverbot bekomme, obwohl ich nichts gemacht habe.
Der Supermarkt hat das Hausrecht und die besagte Angestellte hat dem Anschein nach, der Marktleitung den Vorfall X so dargestellt, dass es für Dich zum 2-jährigen Hausverbot führte. Es ist Dir nun freigestellt Deine Darstellung des Sachverhaltes gegenüber der Marktleitung schriftlich !! abzugeben und auf die evtl. persönlichen Hintergründe der Freundin Deinen EX ( Rachegelüste?? ) hinzuweisen und um Überprüfung dieses Verbotes zu bitten.
Woher hat der Markt denn dein Namen und Adresse?