Katzenabschreckmatte einmal um den kompletten Balkon gelegt?
Hallo liebe Leser,
Wir wohnen seid 14 Jahren in einen mehr Familienhaus, bis jetzt waren wir eine eingeschworene Hausgemeinschaft. Bis jetzt. Unsere Katze ist eine streuner Maus und springt nun seit 13 Jahren über die Mauer und klettert beim Nachbar Balkon wieder nach Hause. Wir dürfen von der Hausverwaltung leider keine Katzentreppe anbauen. Nun hat unsere Nachbarin einen neuen Partner der hat ein großes Problem mit unserer Katze. Und nun kamen wir heute wieder, und stellten mit Entsetzen fest unsere Katze kann nicht mehr nach Hause kommen da sie überall um den Balkon Katzenspikematten ausgelegt haben und ein Sichtschutzwand mit heftig hohen Dornen oben drauf aufgestellt haben. Ist das erlaubt?
Den Versuch mit den Nachbarn zu reden leider fehlgeschlagen da Sie meinte das Sie beim Einzug gesagt hätte sie möchte das nicht. Das ist aber eine Lüge, da wir uns unterhalten hatten über ihren Hund der nicht alleine sein kann.
Bitte also dringende Antwort auf die Frage
Dürfen die Nachbarn Spikematten
Spikenägel so ausrichten das die Katze nicht mehr nach Hause kann?
Das habe ich von meiner Anwältin bekommen falls mal jemand Probleme mit dem Nachbarn hat.
Und nicht der Tierschutzverein sondern das Veterinäramt wäre zuständig für solche Sachen. Und für Anzeigen wegen Tierquälerei.....
s
Tierschutzgesetz
§ 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind
3 Antworten
Solange die Nachbarn das mit ihrem eigenen Balkon machen und von den Teilen keine Gefährdung für Menschen ausgeht, können die das machen. Sie hätten auch ein Katzennetz über den Balkon spannen können, damit die Katze den Balkon nicht mehr betreten kann. Tierabwehr ist nicht verboten, solange keine Giftköder ausgelegt werden.
Das ist ärgerlich aber zulässig. Aus der Duldung der Nachbarin kann man keinen Anspruch auf Nutzung ihres Balkons ableiten. Da kann auch der „tierliebe„ Vermieter nichts machen. Die einzige Lösung bestünde darin, irgendwo hinzuziehen, wo man ein Tier nachhaltig artgerecht halten kann.
da sie überall um den Balkon Katzenspikematten ausgelegt haben und ein Sichtschutzwand mit heftig hohen Dornen oben drauf aufgestellt haben.
Ist das erlaubt?
Außerhalb des Balkones dürfte das eher nicht zulässig sein - Über Sichtschutzwand mit "Dornenkrone" entscheidet eher der Vermieter.