Darf man mich auf grund von Obdachlosigkeit kündigen?
Guten Tag
Wie beschrieben bin seit heute obdachlos dies weiß mein Chef noch nicht . Dürfte er mich auf Grund meiner Obdachlosigkeit Kündigung auch wenn ich meine Arbeit unverändert nachgehe und immer noch gepflegt erscheine.
Kleiner Anmerkung ich erhalte am Montag eine Rückmeldung einer Wohnung wenn ich diese beziehen könnte würde ich ihm direkt diese Adresse nennen.
1 Antwort
Natürlich nicht.
Allerdings kommst Du ohne festen Wohnsitz in die Lohnsteuerklasse VI, sobald Du Dich OfW meldest.
Du kannst Dir aber auch über Caritas oder sonstige Hilfsorganisationen eine Meldeadresse besorgen. Die bieten dann ein Postfach als Meldeadresse an.