Antwort
Wenn der Hund über Nacht bleibt, musst du dir eine Erlaubnis einholen. Bezüglich der Neuerung im Mieterrecht, Tierhaltung ist generell nicht mehr untersagbar, aber jeder Einzelfall muss überprüft werden. Wenn man Pech hast, bekommt der Vermieter Recht und man darf keine Tiere halten.