Kann jemanden der Grundsicherung bezieht und im Ausland Eigentum besitzt, die Leistung gekürzt werden?
Meine Eltern beziehen Leistungen als Grundsicherung. Beim stellen eines neuen Antrages, möchten die Behörden wissen, ob Sie Eigentum im Ausland besitzen. Fakt ist Sie bestizen eine Ferienwohnung, beziehen aber keine Miet oder Pachteinahmen. Müssen Sie diese den Behörden mitteilen, wenn ja, können Leistungen gekürzt werden? Viele Dank im Voraus für die Antowrten
2 Antworten
Also ich vermute mal, man wird sie auffordern den Besitz zu verwerten, bevor sie hier Leistungen aus dem Bereich Grundsicherung kasseren. Schließlich ist es vermögen. Wer hier eine ETW hätte, müßte sie auch entweder selbst bewohnen (was wohl Gesetzeskonform ist), oder aber verwerten.
Ich denke mal die Unterschrift unter einen Grundsicherungsantrag geht in Richtung einer eidesstattlichen Versicherung. Wenn man etwas nciht angibt ist es Betrug.
es kommt immer darauf an in welchem Land die Wohnung ist. Außerdem werden die Kosten für die Anfahrt-Flug von den Kindern übernommen. Dort bleiben Sie über Monate und können eigentlich mit dem Geld der Grundversicherung gut leben. Die öffentlichen Abgaben sind nicht hoch.