Darf eine einmalige Nachzahlung der Betriebsrente mit der Grundsicherung verrechnet werden?
Ich beziehe eine Volle Erwerbsminderungsrente und unterstützend dazu eine Grundsicherung. Demnächst bekomme ich noch eine kl. Betriebsrente dazu.
Nach den neuesten Regelungen dürfen da aber erst nach Abzug von 100€ plus 30%was drüber ist, die Betriebsrenten mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Was passiert aber mit der einmaligen Nachzahlung der Betriebsrente die ausgezahlt wird weil ich wegen meiner Erwerbsunfähigkeit diese schon früher hätte beantragen können?
Laut Satzung wird mir erfreulicher weise jetzt trotzdem eine Summe nachgezahlt. Meine Frage dazu..
Darf das Amt diese Nachzahlung einbeziehen? Oder mit der Grundsicherung über Monate Verrechnen oder steht mir bei Betriebsrenten ein Freibetrag zu als Einmaliges Einkommen??
Denn die monatl.Betriebsrente ist weitaus kleiner als meine monatl. Grundsicherung.
Bitte um Antwort...Dank👍
1 Antwort
Eine Nachzahlung, auch wenn sie in einer Summe eingeht, muss als laufende Einnahme behandelt werden und darf daher nicht auf 6 Monate aufgeteilt werden. In dem Monat, in dem die Nachzahlung auf dem Konto eingeht, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung vollständig, aber dann schon im Folgemonat besteht wieder ein voller Anspruch.
Die Rentennachzahlung wird solange einbehalten, bis der Rententräger Gewissheit hat, ob und welche anderen Sozialleistungen vor Rentenbeginn bezogen wurden und noch erstattet werden müssen.
Danke erstmal für Antwort..aber gilt das auch bei einer Nachzahlung von einer Pensionskasse? Denn als mir die Rentenkasse das erst mal meine Erwerbsminderungsrente auszahlte, wurde erst mit dem Grundsicheringsamt alles geklärt was diese vorweg für mich geleistet hatten.
Aber da war es auch der volle Betrag vom Amt. Jetzt ist es ja nur ein Anteil, und mir wurde gesagt das Betriebsrenten die selber eingezahlt wurden, nicht voll angerechnet werden darf.
Und die Nachzahlung nur 1 mal bzw. Anteilig verrechnet werden dürfe ..
Wenn überhaupt.. bin jetzt doch sehr verunsichert. Gibt es denn irgendwo etwas wo ich nachschlagen oder lesen kann was erlaubt ist und was nicht?
Bitte entschuldige das ich nochmal nachhake...