Die IBAN ändert sich nicht erst jetzt durch den Austausch der Karte. Wenn die Fusion schon vor Jahren stattgefunden hat, dann ist die Umstellung sehr wahrscheinlich längst erfolgt.

Entweder hat die Bank von sich aus bereits alle wichtigen Stellen über die Änderung informiert, oder die Bank leitet intern alle Zahlungen, die noch mit der alten IBAN eingehen, intern auf die neue IBAN um (das gilt auch für Zahlungen mit der bisherigen Karte).

Schau mal auf deine Kontoauszüge der letzten Jahre, welche IBAN dort angegeben ist.

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Es gibt in Deutschland weit über 1000 verschiedene Banken und Sparkassen.

Da die meisten davon aber nur ein regional begrenztes Geschäftsgebiet haben, lässt sich diese Frage kaum beantworten, ohne zu wissen, welche davon für dich überhaupt infrage kommen.

Deutschlandweit vertreten sind nur wenige Banken, darunter die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank, Santander und die Targobank. Außerdem gibt es verschiedene Direktbanken, bei denen man seine Geschäfte telefonisch oder online abwickelt, und dadurch der Standort im Prinzip egal ist.

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Im Prinzip ja, aber da sich durch die Umorganisation bei der Postbank auch einige Anschriften geändert haben, würde ich Briefe an die Postbank nur an die unter https://www.postbank.de/privatkunden/services/kontakt.html im Abschnitt "Anschriften der Postbank" genannten Anschriften schicken. Alte Umschläge mit alten Anschriften sind vermutlich unbrauchbar geworden.

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Deine neue Karte hat jetzt zusätzlich die Funktion einer Mastercard, und die 16-stellige Nummer ist die Nummer dieser Mastercard.

Mehr Infos über die Möglichkeiten dieser Karte gibt es hier: https://www.sparkasse.de/klp/alp/jetztallesmoeglich.html

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Das lässt sich so allgemein schwer beantworten, da es rund 350 verschiedene Sparkassen gibt, die sich auch in solchen Fragen unterschiedlich verhalten können.

Und es hängt natürlich auch von der Besetzung der jeweiligen Filiale ab: Wie viele Berater stehen dort zur Verfügung und wie sind deren Aufgaben verteilt?

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Verlangen (Raiffeisen-)Banken im Normalfall Gebühren für Überweisungen ins Ausland? Im Preisverzeichnis finde ich dazu nichts.

SEPA-Überweisungen innerhalb der EU dürfen grundsätzlich nicht zu schlechteren Konditionen als entsprechende Inlandsüberweisungen ausgeführt werden, sind also in vielen Fällen kostenlos (abhängig von deiner Bank und deinem Kontomodell).

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Die IBAN enthält eine zweistellige Prüfzahl, und dass durch einen Zahlendreher eine gültige IBAN entsteht, ist durch das Berechnungsverfahren nahezu ausgeschlossen.

Der Auftraggeber muss schon eine komplett falsche - aber gültige - IBAN angeben, damit dieses Problem überhaupt entstehen kann.

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Nein, das Mäusekonto ist ein Sparkonto, und von Sparkonten sind keine Lastschriften möglich.

Amazon hat keine Möglichkeit, das vorher zu erkennen, weil die IBAN an sich natürlich korrekt ist, aber die Sparkasse würde die Zahlung ablehnen.

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Wenn es noch ausstehende Buchungen gibt, die ja anscheinend online autorisiert worden sind (sonst würden sie nicht als "anstehende Umsätze" angezeigt), wird das Konto nicht geschlossen.

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Auch mehrere Länder außerhalb der EU gehören dem SEPA-Raum an, daher muss das nicht unbedingt ein Problem sein.

Mit welchem Ländercode beginnt die IBAN?

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Das ist eine normale SEPA-Überweisung, die zu denselben Konditionen wie eine Inlandsüberweisung ausgeführt wird (also im Normalfall ohne zusätzliche Kosten) und für die auch dieselben Ausführungsfristen gelten. Sie sollte also normalerweise spätestens am nächsten Geschäftstag ankommen.

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"Paypal (Europe)" reicht völlig, entscheidend ist die korrekte IBAN.

Es ist übrigens auch kein "ä" sondern ein "à" (mit accent grave).

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Da die Aktiengesellschaft nicht mehr existiert, ist die Aktie heute wertlos.

Zu DDR-Zeiten war die Brauerei ein "Volkseigener Betrieb" (VEB), heute ist die "Radeberger Exportbierbrauerei" eine GmbH im Besitz der Dr. August Oetker KG.

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soweit ich weiß wird der betrag nur über Folgelastschrift abgebucht wenn das Konto nicht gedeckt ist

Nein.

Die Folgelastschrift ist der Normalfall. Der Begriff bedeutet nur, dass es sich nicht um die erste Lastschrift zu einem Lastschriftmandat handelt.

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Ein definiertes Zeitfenster gibt es dafür nicht.

In der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen" (BefBedV) heißt es dazu in § 6 "unverzüglich", und diese Aussage dürfte so in den Beförderungsbedingungen nahezu aller Verkehrsverbünde bzw. -unternehmen zu finden sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__6.html

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