Steinmauer vom Vorgarten angefahren . Versicherungsfall?
Guten Abend zusammen
Gestern gegen 10:30 Uhr auf dem Weg nach Hause bin ich um eine Kurve bei nasser Fahrbahn gefahren wodurch das Heck ausbrach hab unglücklich entgegen gelenkt und gegen ein Steinmauer/Ecke ca.40 cm Hoch war (welche auf 3m Stadtstreife befand / außer Gründstuckgrenze) frontal knallte. Die Steine wurden verschoben(ca.60 cm Breit) und mein Auto hat vorne einige Schäden. Polizei darüber wurde informiert.
Mit dem Hausbesitzer Personalien ausgetauscht.
Zu mir: unfallverursacher, fahranfänger, 18 Jahre alt, Probezeit
Meine Fragen: Muss ich die Schaden vom Steinmauer bezahlen, wenn er unerlaubt auf dem Stadtstreife gebaut war? Wenn ja,wer zahlt Schaden vom Steinmauer, anfallende Arbeitszeit ? -
Welche weiteren Konsequenzen können auf mich zu kommen?
Liebe grüße
Mahno
2 Antworten
Den Schaden an der Steinmauer zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die wird Dich dann hochstufen. Wird also teuer für Dich.
Auf die Probezeit hat das solange keinen Einfluss wie kein Bußgeld verhängt wird.
Und ansonsten? Da Du bestimmt keine Vollkaskoversicherung hast bezahlst Du den Schaden am Auto selber.
Kleine Ergänzung: Die Tatbestände, für die Punkte vergeben werden, sind abschließend in Anlage 13 FeV aufgeführt.
Im hier vorliegenden Fall wird vermutlich ein Verwarnungsgeld von 35,00 € angeboten (TBNR 101000 oder 101006 BT-KAT-OWI; analog 1.4 BKat).
Der Sachschaden wird seitens der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug trägst Du selbst, so weit keine Vollkaskoversicherung besteht.
Desweiteren ..... wenn Du nicht gerade ein Bußgeld über 70?? Euro plus erhältst hat dieser Unfall hinsichtlich Deiner Probezeit keine weitere Auswirkung ..... wenn ja ... wird neben der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre noch ein kostenträchtiges Aufbauseminar fällig.
Derjenige könnte aber ggf. eine Mitschuld bekommen. Macht vermutlich Sinn, die eigene Haftpflicht auf diesen Umstand hinzuweisen.
Punkte im FAER gibt es in der Regel ab einem Bußgeld von mindestens 60 €, es gibt aber Ausnahmen. Die Tatbestände, für die Punkte vergeben werden, sind abschließend in Anlage 13 FeV aufgeführt.
Danke, muss ich die Schaden vom Steinmauer trotzdem bezahlen?, Wenn der unerlaubt auf die 3 Meter Stadtstreife/Ecke gebaut ist.