Steinmauer vom Vorgarten angefahren . Versicherungsfall?

2 Antworten

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Den Schaden an der Steinmauer zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die wird Dich dann hochstufen. Wird also teuer für Dich.

Auf die Probezeit hat das solange keinen Einfluss wie kein Bußgeld verhängt wird.

Und ansonsten? Da Du bestimmt keine Vollkaskoversicherung hast bezahlst Du den Schaden am Auto selber.


Answer123  02.10.2020, 14:07

Kleine Ergänzung: Die Tatbestände, für die Punkte vergeben werden, sind abschließend in Anlage 13 FeV aufgeführt.

Im hier vorliegenden Fall wird vermutlich ein Verwarnungsgeld von 35,00 € angeboten (TBNR 101000 oder 101006 BT-KAT-OWI; analog 1.4 BKat).

Der Sachschaden wird seitens der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug trägst Du selbst, so weit keine Vollkaskoversicherung besteht.

Desweiteren ..... wenn Du nicht gerade ein Bußgeld über 70?? Euro plus erhältst hat dieser Unfall hinsichtlich Deiner Probezeit keine weitere Auswirkung ..... wenn ja ... wird neben der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre noch ein kostenträchtiges Aufbauseminar fällig.


Mahno 
Beitragsersteller
 02.10.2020, 10:46

Danke, muss ich die Schaden vom Steinmauer trotzdem bezahlen?, Wenn der unerlaubt auf die 3 Meter Stadtstreife/Ecke gebaut ist.

wilees  02.10.2020, 11:06
@Mahno

Gegenfrage und weil Dir jemand unberechtigterweise im Weg stand darfst Du denjenigen umfahren?

Answer123  02.10.2020, 14:01
@wilees

Derjenige könnte aber ggf. eine Mitschuld bekommen. Macht vermutlich Sinn, die eigene Haftpflicht auf diesen Umstand hinzuweisen.

Punkte im FAER gibt es in der Regel ab einem Bußgeld von mindestens 60 €, es gibt aber Ausnahmen. Die Tatbestände, für die Punkte vergeben werden, sind abschließend in Anlage 13 FeV aufgeführt.