Enkel zieht unentgeltlich in Omas Wohnung ein. Sie lebt im Pflegeheim und hat Nießbrauch. Kann das Sozialamt Miete verlangen?
Meine Mutter lebt seit geraumer Zeit im Pflegeheim. Die Wohnung wurde vor über 10 Jahre auf mich überschrieben . Sie hat Nießbrauch. Jetzt ist das Vermögen bald aufgebraucht. Man macht mir vom Amt Druck, die Wohnung zu vermieten. Meine Tochter zieht jetzt in die Wohnung unentgeltlich. Kann das Sozialamt trotzdem Miete verlangen?
1 Antwort
Steht die Oma unter Betreuung? Dann dürfte nur der Betreuer über das Vermögen der Oma und damit auch über den Nießbrauch verfügen.
Wenn Du aufgrund einer Vorsorgevollmacht handelst hast Du ähnliche Fürsorgepflichten wie ein gesetzlicher Betreuer und bist zu gewissenhafter Vermögensverwaltung verpflichtet.
Die kostenfreie Überlassung der Wohnung jedenfalls würde Dich verpflichten den Wert des Nutzungsvorteils auszukehren. Letztendlich wirst Du behandelt als ob die Wohnung vermietet worden ist.