Umfassende Hausratversicherungen schließen Werte im Bankschließfach oft mit ein. Das ist beispielsweise bei der Arag, Axa, Ergo, der Allianz, der Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt oder der Huk-Coburg der Fall - zumindest in den teureren Tarifen.

Die Entschädigungshöhe ist jedoch auch hier meist begrenzt, zum Beispiel auf 10.000 oder 50.000 Euro. Die Hausratversicherung springt außerdem erst dann ein, wenn die Bank nicht haftet oder kein anderer Versicherungsschutz greift.

Von daher ist der angegebene Wert faktisch nicht versicherbar. Handelt es sich um Bargeld, wird es wohl gar keine Versicherung dafür geben.

Lösung:

Den Wert auf mehrere Bankschließfächer bei unterschiedlichen Banken aufteilen. Bei der Anmietung eben darauf achten, welchen wert die Bankversicherung abdeckt.

Hast Du jedoch Bargeld im Schließfach gehortet und willst es nicht auf Konten lagern, hilft eigentlich nur die Anschaffung eines wirklich guten Tresors der durch eine Fachfirma in deinen Privaträumen eingebaut wird - je nach Sicherheitsklasse des Tresors und der sonstigen Sicherungsmaßnahmen, kannst du dann eine Versicherung finden, die das Diebstahlrisiko ggf. abdeckt.

Das ist aber "preiswert" nicht zu haben.

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Sofern der mitgemietete Balkon über keine Absturzsicherung verfügt, ist er u.U. unbenutzbar.

Folglich ist eine angemessene Mietminderung, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, sogar sinnvoll.

Übrigens ist es unerheblich warum dort noch kein Geländer angebracht wurde. Ggf. konnten die Arbeiten z. B. wegen der Witterung noch nicht durchgeführt werden.

Daran denken, dass Balkonflächen nur zu 50% zählen.

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Hier sind die möglichen Gründe, weshalb man eine Pfändungsfreigrenzenerhöhung beantragen kann, anschaulich aufgelistet: https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/erhoehung-pfaendungsfreibetrag-auf-dem-p-konto-beim-vollstreckungsgericht/

Außerdem sind auch die Stellen, neben dem Vollstreckungsgericht, genannt, die zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung berechtigt sind.

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Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze darfst Du bis zu 6 300 Euro im Kalenderjahr, also jeweils vom 1.01.bis zum 31.12 eines Jahres, anrechnungsfrei zu deiner vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. 

Eine monatliche Gegenüberstellung gibt es nicht mehr. In welchem Zeitraum des Jahres du deinen Hinzuverdienst erzielst, spielt keine Rolle mehr. Damit bist du flexibler und kannst z.B. auch nur Teilzeiträume im Jahr arbeiten.

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Mit ziemlicher Sicherheit hat sie/er dadurch Nachteile, wenn ihr nicht verwandt seit. Anrechnungsfrei bleibt eigentlich nur das Pflegegeld, wenn Angehörige gepflegt werden. Ansonsten wird das Pflegegeld wie ganz normales Einkommen behandelt und zumindest teilweise auf die ALG2-Leistungen angerechnet.

Lies auch hier: https://www.curendo.de/pflege/wird-pflegegeld-auf-das-alg-ii-angerechnet/

Wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters einen Blick in die Kontoauszüge des ALG2-Empfängers wirft, was er definitiv darf und auch tun wird, ist Holland in Not. ;-(

Von daher ist es cleverer einen "baren" Wege zu finden.


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Schildere den Fall doch mal deiner Versicherung. ;-)

Du wirst sehen, so einfach, wie sich das der Ex-Vermieter vorstellt, wird das nicht über die Bühne gehen, insbesondere wenn es keinen handfesten Beweis dafür gibt, dass die Beschädigung von Euch verursacht wurde.

Im Übrigen, wird die Versicherung allerhöchsten den Zeitwert der Tür ersetzen - wenn überhaupt. 

Je nach dem, wie tief die "Kratzer" sind, lässt sich das von einem halbwegs geübten Handwerker auch mit später nahezu unsichtbaren Wachsstiften (gibt´s im Baumarkt für kleines Geld) perfekt kaschieren.

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Die bundesweite, zentrale Inkassostelle für (Rück-)Forderungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist - frag mich bitte nicht warum - die Agentur für Arbeit in Recklinghausen. Tel.-Vorwahl ist: 02361- Es sollte auch die kostenfreie 0800-4555510 angegeben sein.

Oben links, steht unter "mein Zeichen" eine 13-stellige Nummer. Diese muss mit der "Vertragsgegenstandsnummer" im Text übereinstimmen.

Auf der Rückseite sollten die einzelnen Forderungen um die es geht, detailliert aufgelistet sein.

Findest Du das alles auf dem Schreiben und kannst dir die Forderung immer noch nicht erklären, solltest Du dich mit der Zentralkasse in Nürnberg unter 0911-179 902332 in Verbindung setzen.

Reagierst Du nicht, steht alsbald der Zoll vor deiner Tür und wird pfänden.

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Definitiv nicht.

Ein Arbeitgeber - egal wieviele Ausübungsorte - gleich gesamte, für Urlaub anzurechnende Arbeitszeit.

Der Arbeitgeber darf also deinen Urlaubaanspruch nicht davon abhängig machen, wo Du deine Arbeit verrichtest.

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