Da es sich um ein privates Darlehen handelt, muss dieses schriftlich mit drei Monaten Frist und Angabe eines Zahlungstermins, gekündigt werden.
So vorgeschrieben in § 488 BGB. Tust Du das nicht, würde in einem Rechtsstreit deine Klage sang- und klanglos, kostenpflichtig abgewiesen.
Siehe auch: https://dejure.org/gesetze/BGB/488.html
Achtung: Auf absolut rechtsichere Zustellung der Kündigung achten. Idealerweise die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Kostet etwa 20 €.
Nach verstrichener Frist, Mahnbescheid beantragen und hoffen, dass diesem nicht widersprochen wird. So erhälst Du zumindest einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gilt.
Widerspricht der Darlehensnehmer, müsstest Du eh einen Anwalt einschalten (und erst Mal bezahlen), da wegen des Streitwertes eine Klage nur vorm Landgericht eingelegt werden kann - und da herrscht Anwaltszwang.
Von der Aussage, er würde in Insolvenz gehen, würde ich mich nicht beeindrucken lassen. Klar muss für den Insolvenzantrag auch ein nachvollziehbarer Insolvenzgrund und Überschuldung vorliegen. Genau das wird ja in einem Insolvenzantrag geprüft. Einen Quasi-Automatismus: Insolvenzantrag = Insolvenzverfahren mit Vollstreckungsschutz gibt es nicht.
Wegen 10 T€ in die langjährige Insolvenz zu gehen, würde ihn auch nur dann "retten", wenn tatsächlich über die gesamte Wohlverhaltensphase nichts bei ihm zu holen ist.
Im Übrigen ist seine Kreditwürdigkeit nicht nur über die 6 Jahre Wohlverhaltensphase, sondern noch weitere drei Jahre darüberhinaus ruiniert, da die entsprechenden Schufa-Einträge erst dann gelöscht werden.