Darf das Arbeitsamt Überstundenzahlung anrechnen?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt, nachdem ich 8 Monate, krankgeschrieben war.Für dieses Jahr hatte ich noch Resturlaub und Überstunden. Ich hatte meinen Arbeitgeber gebeten mir dies mit Erledigungsdatum 31.10.12 auszuzahlen. Frist wurde nicht eingehalten. Ab dem 01.11.12 bn ich arbeitslos gemeldet. Mein Arbeitgeber zahlt meine Urlaub nun Ende November aus. Darf das Arbeitsamt diese Zahlung anrechnen und mir für November kein Arbeitslosengeld zahlen?
1 Antwort
Überstunden und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
zählen mit, das heißt sie würden das ALG I erhöhen.
Rausgerechnet werden Tage, an denen anderes Einkommen wie etwa Krankengeld bezogen wurde. K.
Danke. Es ging mir aber darum ob das Arbeitsamt mir das Arbeitslosengeld für November streichen kann, wenn meine Ex-Chefs mir meinen Resturlaub auszahlen.