Darf Arbeitgeber in der Schule fragen, ob ich anwesend war oder nicht?
Ich mache eine Teilzeit Ausbildung, d.h. 2 Tage Schule und 3 Tage Arbeit. Letztens war ich für eine Woche krankgeschrieben und hatte bei beiden Stellen ein Krankenschein abgegeben. Nun ruft mein Arbeitgeber in der Schule an und fragt, ob ich anwesend war oder nicht (als ich krank zuhause war). Die Schule teilt mit, dass ich anwesend war, obwohl ich nicht da war.
Darf die Schule Auskunft darüber geben, ob ich da war oder nicht? Er scheint mir irgendwie komisch
5 Antworten
Natürlich, die Berufsschule ist ein Teilgebiet der Ausbildung und Berufsschulstunden sind Arbeitszeit, dementsprechend kann dein AG natürlich kontrollieren ob du die Berufsschule besuchst.
wenn es eine ausbildung ist. die über den arbeitgeber läuft: ja natürlich, denn du nimmst ja über dem arbeitgeber an dem schulischen teil der ausbildung teil.
dann hat die schule eine falsche auskunft gegeben, das ist ja sicherlich nachprüfbar, wenn du nicht in der anwesenheitsliste eingetragen wurdest
Wann läuft denn eine Ausbildung über den Arbeitgeber? Ich arbeite Teilzeit 24h, für die ich auch bezahlt werde. Die restlichen Tage mache ich eben die Ausbildung. Eigentlich geht es dann doch die Arbeitsstelle nichts an, wo ich bin?
ja darf er...
er darf auch beim Arzt anrufen, ob du da warst, mehr aber nicht
Dein Ausbildungsbetrieb ist berechtigt in der Berufsschule anzufragen, ob Du am Unterricht teilgenommen hast, denn Dein Ausbildungsbetrieb bezahlt Dich auch bei Erkrankung.
Schule = Arbeitszeit, bezahlte Arbeitszeit!
Also ja, der AG darf sich sehr wohl informieren!
das interessiert doch nicht, Berufsschule hat doch auch was mit deinem Arbeitsvertrag zu tun
Ich bekomme aber die Zeit in der Schule nicht bezahlt. Nur für die Stunden, die ich auf der Arbeit bin