Darf Arbeitgeber in der Schule fragen, ob ich anwesend war oder nicht?

5 Antworten

Natürlich, die Berufsschule ist ein Teilgebiet der Ausbildung und Berufsschulstunden sind Arbeitszeit, dementsprechend kann dein AG natürlich kontrollieren ob du die Berufsschule besuchst.

wenn es eine ausbildung ist. die über den arbeitgeber läuft: ja natürlich, denn du nimmst ja über dem arbeitgeber an dem schulischen teil der ausbildung teil.

dann hat die schule eine falsche auskunft gegeben, das ist ja sicherlich nachprüfbar, wenn du nicht in der anwesenheitsliste eingetragen wurdest


Mariex95 
Beitragsersteller
 17.11.2022, 15:50

Wann läuft denn eine Ausbildung über den Arbeitgeber? Ich arbeite Teilzeit 24h, für die ich auch bezahlt werde. Die restlichen Tage mache ich eben die Ausbildung. Eigentlich geht es dann doch die Arbeitsstelle nichts an, wo ich bin?

ja darf er...

er darf auch beim Arzt anrufen, ob du da warst, mehr aber nicht

Dein Ausbildungsbetrieb ist berechtigt in der Berufsschule anzufragen, ob Du am Unterricht teilgenommen hast, denn Dein Ausbildungsbetrieb bezahlt Dich auch bei Erkrankung.

Schule = Arbeitszeit, bezahlte Arbeitszeit!

Also ja, der AG darf sich sehr wohl informieren!


Mariex95 
Beitragsersteller
 17.11.2022, 15:33

Ich bekomme aber die Zeit in der Schule nicht bezahlt. Nur für die Stunden, die ich auf der Arbeit bin

tellerchen  17.11.2022, 17:55
@Mariex95

das interessiert doch nicht, Berufsschule hat doch auch was mit deinem Arbeitsvertrag zu tun

Alarm67  17.11.2022, 18:53
@Mariex95

Dann solltest Du das auch mal korrekt und verständlich in deiner Frage formulieren!

Deutsche Sprache, schwere Sprache!

Jeder hier versteht dich so, dass der AG auch dein Ausbildungsbetrieb ist!