Bürgergeld und Erbe § 33 ErbStG?
Moin,
das Jobcenter stellt folgende Frage, bei einem Bürgergeldempfänger ist die Mutter gestorben:
"Nachweise der Bank bzw. Banken der Mutter (Anzeige über die Verwahrung oder Verwaltung fremden Vermögens gem. § 33 ErbStG)
Kann jemand damit was anfangen?
Was soll ich denen liefern?
Bin selber "nur" Betreuer........
3 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du Betreuer der verstorbenen Mutter bist. Insofern bist du dem zuständigen Finanzamt des Erben zur Auskunft über die Vermögenswerte verpflichtet. Dem käme man im einfachsten Fall mit der Übermittlung von aktuellen Kontoauszügen nach. Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter kann ich dem genannten Paragraphen nicht entnehmen.
Ok, dann ist die Forderung von Nachweisen mit Bezug auf den genannten Paragraphen irreführend. Man will schlichtweg wissen, ob und wieviel geerbt wird. Wenn du die Information hast, teilst du diese mit. Das JC will nur wissen, ob es weiterhin zahlen muss.
Die wollen wissen, ob der Bürgeldempfänger etwas erbt. genau das und nur etwas verklausuliert ausgedrückt.
Die wollen die Salden zum Todesdatum haben, eben die Zahlen, die die Bank dem FA gemeldet hat.
nein, ich bin Betreuer von einem der beiden Söhne, dieser Sohn bezieht Bürgergeld