Darf ich Geld von dem Sparbuch meiner Mutter abheben?
Hi. Darf ich Geld von dem Sparbuch der Postbank meiner Mutter abheben. Bei der Sparkasse ging das (sofern kein Kennwort eingerichtet ist) weil meine Mutter hat früher ein Sparbuch eingerichtet dass zwar auf ihren Namen lief aber nur Geld für mich gespart wurde und wo es zum Autokauf kam gab sie mir das Sparbuch und ich konnte ohne Umschreibung Geld abheben. Weil so weiß ich es von meinem Sparkassenkundenberater sind die Sparkassen verpflichtet egal ob ein ganz Fremder mit dem Sparbuch eines anderen zur Postbank bzw Sparkasse kommt der Person Geld auszuzahlen.
Nun das konkrete Problem. Meine Eltern sind in Urlaub verreist und kommen in 10 Tagen zurück. Mein Auto hatte eine Panne und eine etwas teurere Reperatur nötig und meine Werkstatt verlangt immer dass man sofort zahlt, egal bar oder Karte, jedoch ist mein Konto nicht soweit gedeckt und ich brauche mein Auto wieder sofort. Ich habe meine Mutter schon angerufen und ihr das Problem geschildert und sie hat gsagt ich kann ihr Sparbuch von der Postbank nehmen mit ihrer Erlaubnis, sie hat auch mir gesagt wo sie es hat und darf da den Betrag nehmen und ihr anschließend das Geld zurückzahlen in Raten etc. Jetzt ist meine Frage geht das bei der Postbank genauso wie bei der Sparkasse? Und darf ich da mit meinem Namen unterschreiben? Ich habe halt Angst dass die Postbank zwar das Geld mir auszahlt aber Anzeige erstattet, obwohl ich mündliche Erlaubnis meiner Mutter habe? Weil eine schriftliche Vollmacht kann sie mir auf die schnelle vom Urlaub nicht geben. Ich denk mal es ist gesetzlich so geregelt dass keine Anzeige kommt solange sich meine Mutter nicht meldet.
4 Antworten
Ein Sparbuch ist ein "hinkendes Inhaberpapier". Die Bank darf begrenzte Auszahlungen an jeden leisten, der das Sparbuch vorlegt. Muss aber nicht.
Garantiert nichts auszahlen wird die Bank, wenn sich der Vorleger des Sparbuchs ziert, sich auszuweisen.
Deine Angst vor einer Anzeige gibt zu denken!
Warum schilderst Du Dein Problem nicht einem Postbankmitarbeiter und bekommst eine Antwort aus erster Quelle, bevor Du versuchst Geld abzuheben?
So ersparst Du Dir den peinlichen Vorfall, dass der Mitarbeiter Dir im Beisein anderer Kunden die Zahlung verweigert.
Ich wundere mich darüber, dass Deine Mutter noch ein Postsparbuch hat und keine Post SparCard. Ich habe mein Postsparbuch vor langer Zeit abgegeben, um die SparCard zu bekommen, weil ich damit im Ausland Geld abheben wollte.
Jetzt ist meine Frage geht das bei der Postbank genauso wie bei der Sparkasse?
Wahrscheinlich nicht, denn jede Bank bestimmt selber die Bedingungen.
Guck mal hier:
https://www.postbank.de/privatkunden/pb_pk_faq_sparen_anlegen_allgemeines.html?hl=Postsparbuch
Als ich noch ein echtes Postsparbuch hatte, mußte ich immer die Post-Ausweiskarte bei Abhebungen vorlegen. Bei über einem Betrag von - ich meine - DM 400 wurde zusätzlich nach meinem Personalausweis gefragt. Ohne Ausweiskarte ging damals gar nichts.
Hallo,
Lösung: versuchen die Mutter telefonisch zu erreichen, noch heute !
Mutter schreibt Vollmacht und versendet auch noch heute !
Üblicherweise ist die Post aus dem Inland, morgen, spätestens übermorgen in deinem Briefkasten.
Eine selbstgeschriebene Vollmacht gilt bei der Postbank nicht.
Man hat dort ein Formular, das vom Vollmachtgeber und dem -nehmer zu unterschreiben ist. Der Bevollmächtigte muss sich damit persönlich mit seinem in der Postbank- oder Postfiliale legitimieren. Das Vollmachtsschreiben geht an den Kontoinhaber, der es dem Bevollmächtigten aushändigt.
Alles Nähere inkl. Formular hier:
https://www.postbank.de/privatkunden/pk\_lwa\_kontovollmacht.html?hl=Kontovollmacht
Ach ja ? ok Danke LA und Primus !
....... nach 25 Jahren vereintes Deutschland, kamen hier dann wohl noch alte DDR Gewohnheiten durch.
Tja, die Idee war dann wohl nix, man kann eben nicht alles haben ! :-))
Der Lösungsvorschlag ist gut, aber so wie ich die Postbankmitarbeiter kenne, erkennen die eine Vollmacht ohne den Personalausweis der Mutter nicht an.
Aber einen Versuch ist es allemal wert.