Darf ich Geld von dem Sparbuch meiner Mutter abheben?

4 Antworten

Ein Sparbuch ist ein "hinkendes Inhaberpapier". Die Bank darf begrenzte Auszahlungen an jeden leisten, der das Sparbuch vorlegt. Muss aber nicht.

Garantiert nichts auszahlen wird die Bank, wenn sich der Vorleger des Sparbuchs ziert, sich auszuweisen.

Deine Angst vor einer Anzeige gibt zu denken!

Warum schilderst Du Dein Problem nicht einem Postbankmitarbeiter und bekommst eine Antwort aus erster Quelle, bevor Du versuchst Geld abzuheben?

So ersparst Du Dir den peinlichen Vorfall, dass der Mitarbeiter Dir im Beisein anderer Kunden die Zahlung verweigert.

Ich wundere mich darüber, dass Deine Mutter noch ein Postsparbuch hat und keine Post SparCard. Ich habe mein Postsparbuch vor langer Zeit abgegeben, um die SparCard zu bekommen, weil ich damit im Ausland Geld abheben wollte.

Jetzt ist meine Frage geht das bei der Postbank genauso wie bei der Sparkasse?

Wahrscheinlich nicht, denn jede Bank bestimmt selber die Bedingungen.

Guck mal hier:

https://www.postbank.de/privatkunden/pb_pk_faq_sparen_anlegen_allgemeines.html?hl=Postsparbuch


LittleArrow  23.02.2016, 11:01

Als ich noch ein echtes Postsparbuch hatte, mußte ich immer die Post-Ausweiskarte bei Abhebungen vorlegen. Bei über einem Betrag von - ich meine - DM 400 wurde zusätzlich nach meinem Personalausweis gefragt. Ohne Ausweiskarte ging damals gar nichts.

Hallo,

Lösung: versuchen die Mutter telefonisch zu erreichen, noch heute ! 

Mutter schreibt Vollmacht und versendet auch noch heute ! 

Üblicherweise ist die Post aus dem Inland, morgen, spätestens übermorgen in deinem Briefkasten.


Primus  23.02.2016, 10:20

Der Lösungsvorschlag ist gut, aber so wie ich die Postbankmitarbeiter kenne, erkennen die eine Vollmacht ohne den Personalausweis der Mutter nicht an.

Aber einen Versuch ist es allemal wert.

LittleArrow  23.02.2016, 11:14
@Primus

Eine selbstgeschriebene Vollmacht gilt bei der Postbank nicht.

Man hat dort ein Formular, das vom Vollmachtgeber und dem -nehmer zu unterschreiben ist. Der Bevollmächtigte muss sich damit persönlich mit seinem in der Postbank- oder Postfiliale legitimieren. Das Vollmachtsschreiben geht an den Kontoinhaber, der es dem Bevollmächtigten aushändigt. 

Alles Nähere inkl. Formular hier:

https://www.postbank.de/privatkunden/pk\_lwa\_kontovollmacht.html?hl=Kontovollmacht

Gaenseliesel  23.02.2016, 12:31
@LittleArrow

Ach ja ? ok Danke LA und Primus ! 

....... nach 25 Jahren vereintes Deutschland, kamen hier dann wohl noch alte DDR Gewohnheiten durch.

Tja, die Idee war dann wohl nix, man kann eben nicht alles haben ! :-))