Darf Santander-Bank auf Vertragsübernahme beharren?
Hallo,
der PKW-Kredit meiner Mutter lief über die Santander-Bank. Gleichzeitig wurde auch direkt eine Ratenschutz-Lebensversicherung bei der Santander Life Insurance DAC (=quasi ein Tochterunternehmen der Santander-Bank) abgeschlossen. Sprich: wenn der Kreditnehmer stirbt, bezahlt die Versicherung die Restschuld. Genau dieser Fall ist nun leider eingetreten, meine Mutter ist verstorben. Die Santander-Bank tut aber gar nicht dergleichen, als ob die Versicherung zahlen müsse, sondern beharrt darauf, dass mein Vater als Erbe nun den Kreditvertrag übernehmen MÜSSE. Ziemlich offensichtlich, dass die Bank/Versicherung versucht, sich vor der Zahlung zu drücken. Aber ist das eigentlich legal, dass eine Bank/Versicherung sich unter Vorspiegelung falscher Behauptungen vor der Zahlung drücken will ?
2 Antworten
Die Vorschreiberin hat vollkommen recht. Ausnahme: Deine Eltern haben den Vertrag für die Finanzierung gemeinsam abgeschlossen. Oder: Dein Vater hat für die Finanzierung gebürgt.
Diese Art der "Doppel-Absicherung" ist gar nicht selten, denn die Bank bekommt für den Abschluss der Versicherung eine Provision. Und weil die Versicherungsgesellschaft auch zur Santander-Gruppe gehört, könnte ich mir vorstellen, dass man von vornherein darauf achtet, dass der Schadensfall möglichst gar nicht erst eintreten kann. Wenn als Deine Eltern beide unterzeichnet und trotzdem noch die Ratenschutzversicherung abgeschlossen haben(möglicherweise hat die Bank das zur Bedingung gemacht), dann würde Dein Vater den Kredit weiter bedienen müssen und die Versicherung würde nicht leisten. Kläre also zunächst mit Deinem Vater, ob er bei dieser Finanzierung irgendwas unterschrieben hat, lass Dir den Vertrag geben und schau nach, was dort geregelt ist. Wenn Deine Mutter alleinige Vertragspartnerin ist und es auch keine Bürgschaft gibt, MUSS die Versicherung zahlen.
Nicht ganz, der Kreditvertrag für das Auto lief ausschließlich auf den Namen meiner Mutter. Mein Vater ist "lediglich" der Erbe, aber eine Restschuld-Lebensversicherung ist ja eigentlich genau für den Fall des Ablebens der versichterten Person (=meine Mutter) gedacht. Müsste der Erbe weiterzahlen, wäre ja eine Restschuldversicherung im Prinzip auch sinnlos.
Wenn nur deine Mutter Kreditnehmerin war und sie verstorben ist, muß die Versicherung die Restschuld begleichen.
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Bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall eines Kreditnehmers wird der PB Ratenschutz als Restkreditversicherung aktiv. Im Todesfall muss der ausstehende Kreditbetrag nicht mehr von den Hinterbliebenen gezahlt werden.