Was ist mit einer Bürgschaft für den Sohn nach dem Tod des Vaters?

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Wenn die Mutter Erbin ist, ist sie aus der Bürgschaft verpflichtet.

Was Du da desweiteren meinst nennt das Gesetz die Einrede der Vorausklage. Leider läßt sich die abbedingen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/773.html

Und eine solche Klausel ist eigentlich auch üblich. Dann könnte sich der Gläubiger sofort an den Bürgen wenden. Natürlich müßte für eine Zwangsvollstreckung erst ein Titel erwirkt werden und es müssen dann die allgemeinen Grundsätze der Zwangsvollstreckung beachtet werden.

Wegen Schulden ins Gefängnis muß hier in Deutschland keiner, leider muß man sagen. Das würde die Zahlungsmoral so manch krummen Hundes nämlich mächtig fördern.

Die Bank muss sich zunächst an den Schuldner d. h. den Bruder halten. Wenn die Mutter die Bürgschaft des verstorbenen an den Bruder ablehnt, dann kann die Bank nicht einfach mit dem Argument kommen sie als eine Erbin der gesetzlichen Erbfolge hätte nun für die Schulden aufzukommen. Im schlimmsten Fall würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.