Braucht der Notar immer ein Verkehrswergutachten bei Erstellung einer Schenkungsurkunde für eine Wohnung?
Meine Mutter, Eigentümerin eines 1957 erbauten 3-Familienhauses will mir die Wohnung im 1. OG überschreiben, damit nach Sanierung meine Tochter, ihre Enkelin, einziehen kann und ich "Vermieter" werde. Der Notar verlangt ein Verkehrswertgutachten. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden. Sind wir verpflichtet, ein solches zu erstellen, oder gibt es offizielle Listen/Vergleichswerte, die zu Rate gezogen werden können?
2 Antworten
Ihr könnt auch einfach sagen: Die Wohnung ist XXX,- Euro Wert.
Den Wert braucht man für die Schenkungssteuer, für die Notargebühren usw. usw.
Da es hier ja um eine reine Schenkung geht (keine gemischte Schenkung) ist es hier aus meiner Sicht nicht nötig ein Gutachten erstellen zu lassen.
Ein sorgfältig nach Vergleichen ermittelter Wert reicht aus.
Leider kann das Finanzamt im Einzelfall aber auch anderer Meinung sein.
Das ist primär aus steuerlichen Gründen erforderlich, und als Nebeneffekt berechnet aus diesem Wert der Notar seine Kosten.
Hintergrund ist, dass der Wert nach "Bewertungsgesetz" (https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/) zu ermitteln ist.
Liest Du hier auch den Punkt 5.3:
http://www.kueperkoch-temme.de/erbschaftsteuer.htm
Du kannst mit Deiner Hausbank bzw. Mutter mit Ihrer Hausbank sprechen, ob es deren Gutachter erledigen kann, denn die arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben.