Grundschuld kann nicht gelöscht werden, was tun?
Wir haben im Nov. einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung beim Notar abgeschlossen. Es ist noch eine Grundschuld eingetragen, die lt. Eigentümerin bezahlt wurde. Sie findet die Unterlagen nicht. Der Notar hat sich mit der Bausparkasse in Verbindung gesetzt, die wohl nicht antwortet. Jetzt schlägt uns die Verkäuferin vor, die Wohnung zu bezahlen und den Betrag, der der Höhe der Grundschuld entspricht auf ein Anderkonto beim Notar einzuzahlen. Was kann passieren, wenn wir auf den Vorschlag der Verkäuferin eingehen und sie die Grundschuld nicht löschen lassen kann?? Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Wie haben bereits den Makler bezahlt. Können wir das Geld zurückfordern?
1 Antwort
MonikaBirgitt: Hat der Notar oder die Verkäuferin die Bausparkasse unter Nennung der Vertragsnummer, des Sachverhalts und unter Übersendung einer aktuellen Grundbuchblattabschrift (wichtig!) um Auskunft und Übersendung einer Löschungsbewilligung ersucht, wird sie innerhalb von zwei Wochen reagieren, selbst wenn der Vorgang Jahrzehnte alt und längst weggelegt ist.
Was dir die Verkäuferin oder andere auch erzählen mögen, du musst schlimmstenfalls davon ausgehen, dass der Bausparkassengrundschuld noch eine Forderung zugrunde liegt, vielleicht hält sie aufgrund Pfändung oder Abtretung ein anderer.
Auf Notaranderkonto wären zu hinterlegen: 35 000 + 18 % Zinsen (Genaue Zinshöhe steht im Grundbuch) für 4 Jahre= zusammen rd. 60.200 €.
Achte darauf, dass die Kosten der Hinterlegung (Hebegebühr) von mindestens 230 € und die gesamten Kosten der Lastenfreistellung die Verkäuferin zu tragen hat, denn du hast ja lastenfrei gekauft und für die Lastenfreistellung hat die Verkäuferin zu sorgen.