Erbe und Beerdigung?
Hallo. Meine uneheliche Tochter ist gestorben zu der ich nie Kontakt hatte. Muss ich für die Beerdigungskosten aufkommen obwohl ihre Mutter und ihre Schwester noch lebt? Ich möchte auch keinen Anspruch auf Erbe stellen. Muss ich da einen Antrag beim Nachlassgericht stellen oder ist das nicht erforderlich?
Werde ich automatisch vom Nachlassgericht informiert?
2 Antworten
Die Beerdigung wird direkt vom Erbe bezahlt, erst danach wird der Rest aufgeteilt. Nur wenn das Erbe von Anfang an nicht ausreicht dann werden die Erben in Anspruch genommen.
Bevor Du nicht vom Nachlassgericht über eine Erbschaft informiert wirst, musst Du nichts unternehmen.