Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!
Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder
3 Antworten
Eure Frage bezieht sich ja vor allem darauf, wie lange ein Insolvenzverfahren läuft. Das ist nicht davon abhängig, wie hoch die Schulden sind, sondern wie kompliziert das Verfahren ist. Wenn es sich um wenige einfache Gläubiger handelt und der Insolvenzverwalter die pfändbaren Dinge schnell einziehen kann (oder gar nichts da ist), dann ist das Insolvenzverfahren innerhalb von 1-1,5 Jahren beendet. Wenn es sich aber um viele oder komplizierte Gläubiger handelt und es kompliziert ist, der pfändbaren Dinge habhaft zu werden, dann kann sich das Insolvenzverfahren durchaus hinziehen. Es soll Fälle geben, in denen es 5 Jahre gedauert hat oder genau so lange wie die Wohlverhaltensphase. Insolvenzverwalter (die dann oft nachher zu Treuhändern in der WVP werden) haben in der Regel ein Interesse daran, das Insolvenzverfahren etwas auszudehnen, weil sie so lange auch besser vergütet werden als als Treuhänder. Wenn aber eh nichts zu holen ist (wie es klingt), dann dürfte die Motivation einer Ausdehnung nicht allzu hoch sein.
Hinsichtlich der Antwort von Privatier59 teile ich eure Ansicht. In dem zitierten Abschnitt handelt es sich um Renten, die ähnlich wie Arbeitseinkommen behandelt werden (aber bedingt pfändbar sind). Ihr werdet vermutlich keine Rente, sondern eine Einmalzahlung erstreiten wollen?! Im Insolvenzverfahren wird es so sein, dass alle Einkünfte (abgesehen vom unpfändbaren Betrag) dem Insolvenzverwalter gehören. Beim Streiten hätte man also evtl. Kosten für den Prozess (wenns über Prozesskostenhilfe nicht geht) selbst zu tragen und das Erstrittene bekäme dann der Insolvenzverwalter zur Verteilung an die Gläubiger.
So ein Prozess wegen Behandlungsfehlern kann sich ein paar Jahre hinziehen, 5 Jahre sind da auch bei scheinbar eindeutiger Rechtslage kein langer Zeitraum. Wenn die Versicherung der jew. Klinik befürchtet, zahlen zu müssen, werden sie ein Angebot machen. Je dringender ihr Geld braucht, desto kleiner wird das Angebot ausfallen. Ihr müsst es aber nicht annehmen, dazu kann euch der Insolvenzverwalter nicht verpflichten. Wenn die Versicherung aber sofort zahlen will, dann ist es natürlich schwierig, das so zu steuern, dass es ausserhalb der Insolvenzphase ausgeschüttet wird, denn das darf man natürlich nicht verzögern.
Ohne dass ihr das jetzt als Tipp verstehen solltet. Ohne Insolvenzverfahren lebt es sich ja ganz gut, wenn man ohnehin nichts hat. Alle 3 Jahre Eidesstattliche Versicherung. Wenn sich nichts ändert in dem Zeitraum, dann kommen sie erst in 3 Jahren wieder und die drei Jahre ist nichts pfändbar (richtig?). Was dazwischen alles passieren kann... Zum Beispiel könnte man eine Zahlung von einer Versicherung bekommen. Wenn versehentlich niemand von der Versicherungszahlung etwas mitbekommt und das Geld bei der nächsten Eidesstattlichen Versicherung schon ausgegeben ist, weil man unpfändbare Dinge gekauft hat (ein behindertengerechtes Bad z. B. - natürlich wurde das Geld nicht den Kindern übergeben, ist ja klar, das macht man nicht), dann ist schon wieder nichts pfändbar. Aber natürlich darf man das so nicht machen, vor allem nicht verschwenderisch mit dem hereingekommenen Geld umgehen. Denken darf man es aber schon. Da ist bei kriminellen Gedanken ja immer die Abwägung zwischen Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung und den möglichen Folgen. Wenn es sich nicht um persönlich bekannte (oder besonders enttäuschte) Gläubiger handelt, wird von einer Versicherungszahlung kaum jemand Wind bekommen. Allerdings wenn das Geld über ein Gericht erstritten wird, ist es aber recht aktenkundig. Dann stellt sich immer noch die Frage: Wer stolpert drüber (unwahrscheinlich, wenn keiner klagt!) und was wären die Folgen für den Vater?
Die Frage ist noch: Was soll das Insolvenzverfahren, kostet ja auch Geld und macht euren Vater nach 6 Jahren schuldenfrei evtl. - und wozu das Ganze? Wenn ich das richtig sehe, wird ein Vater mit Pflegestufe und Insolvenz ja wohl kein pfändbares Einkommen wieder erzielen in seinem Leben. Dann sollen die doch alle 3 Jahre nachgucken kommen, ob was zu holen ist (woher sollte etwas zu holen sein, wird sich jeder fragen, auch die Gläubiger, wenn sie von der Lage eures Vaters etwas mitbekommen). Bei der Bank kriegt man dann keine Kreditkarte, aber die braucht der Vater wohl auch im Moment nicht.
Es ist ja sowieso ein Regelinsolvenzverfahren nehme ich an? Weil Schulden aus Arbeitsverhältnissen dabei sind oder die Gesamtlage in der Insolvenz komplex ist? Man müsste da (anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren) dann vorab keinen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern machen, sondern könnte gleich einen Insolvenzantrag stellen. Man KANN aber einen Schuldenbereinigungsplan versuchen, den Gläubigern irgendwas anzubieten versuchen, einen Vergleich (über Anwalt oder Schuldnerberatung), weil sie sonst ja wahrscheinlich gar nichts sehen werden angesichts der Lage eures Vaters.
Einen erstrittenen Betrag an Angehörige abzutreten ist meines Wissens nicht möglich.
Freut mich, wenn es weitergeholfen hat und über Ostern ein paar Gedanken schon sortierter sein können. Euch auch frohe Ostern!
@HilfeHilfe: Vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du mit unsere Lage ausnutzen? Beim Prozess sollte doch eigentlich unsere finanzielle Lage keinen Einfluss haben. Oder hat die Klinik bzw. Versicherung Möglichkeit das gegen uns ausszuspielen?
@Privatier59: Vielen Dank, dass du antwortest, auch wenn ich es schön gefunden hätte, nicht von dir wegen unserer Unwissenheit ausgelacht zu werden. Wir haben ein ernsthaftes Problem, mit dem wir uns nicht auskennen, wenn man dann auf der Suche nach Hilfe auch noch belächelt wird, ist das mehr als unangenehm. Dein Link widerlegt übrigens deine Aussage, dass Schmerzensgeldrenten unpfändbar sind. Da § 850b (2) besagt, dass diese Bezüge "wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers NICHT geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird" doch pfändbar sind. Da dies wohl bei meinem Vater der Fall ist, würde das Schmerzensgeld, nach meinem Verständnis gepfändet werden. Falls ich das jetzt auch falsch verstanden habe, wäre es schön, wenn du es uns erklären könntest.
Vielen Dank
Ich hätte hier herzlich gelacht wenn ich nicht den Eindruck hätte, dass das hier eine ernst gemeinte Frage ist.
Schon die Ausgangsthese stimmt nicht. Schmerzensgeldrenten sind unpfändbar, die hier angestrebte Einmalzahlung geht ins Vermögen des Anspruchstellers über:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html
Ende!
Hallo coach24105,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort, sie hat uns sehr weitergeholfen. Das war nämlich unsere Überlegung, ob überhaupt Gläubiger etwas von einer Einmalzahlung mitbekommen würden. Da unseren Vater derzeit die Lebensgeister verlassen haben, wollten wir ihn auch nicht direkt fragen, sondern erst mal so abklären was denn überhaupt möglich ist und ihm dann direkt verschiedene Möglichkeiten präsentieren zu können.
Nochmal vielen Dank und frohe Ostern!