Betriebskosten: Grundsteuer und Gebäudeversicherung rückwirkend verlangen??
Guten Tag! Meine Frage ist: Kann mein Vermieter rückwirkend für das Jahr 2013 die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung verlangen,auch wenn diese nicht im Mietvertrag enthalten sind??
2 Antworten
Ist das vielleicht eine Teilinklusivkaltmiete? Da sind Grundsteuer und Versicherung in der Kaltmiete enthalten, es dürfen aber die Erhöhungsbeträge mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Dieses Abrechnungssystem scheint es immer noch in manchen Regionen zu geben. Schau Dir den Mietvertrag diesbezüglich mal ganz genau an.
Das der Vermieter die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung umlegen darf ist mir bekannt.Nur im Mietvertrag steht sie als nicht markiert, weder der Vermerk der Betriebskostenvereinbarung Anlage 3,Paragraph 27 der 2.Berechnungsverordnung. Nun die Frage:Muss ich für 2013 rückwirkend bezahlen?
Das kommt auf die Formulierung im Mietvertrag an - auf gut Glück geraten würde ich schätzen ersteres nein, zweites ja
Na wenn die umzulegenden Kosten explizit angeführt sind, kannst Du Dich gut drauf berufen und die Zahlung dieser Kosten verweigern.
Vertragsgemäße Abweichungen vom BGB zuungungsten der Vermieters sind im BGB nie ausgeschlossen.
Anrufen!
- "Warum sind auf einmal..".
- "im Jahr davor waren die Kosten auch nicht drin..."
- "im Mietvertrag sind die Kosten ausdrücklich ausgeschlossen
Vielleicht ist das auch nur ein Versehen - das kann vorkommen, wenn manche Wohnungen mit, manche ohne diese Kosten vermietet sind. Wenn der Vermieter einlenkt, bestehe auf einer kurzfristigen Korrektur. Ansonsten musst Du rechtzeitig gegen die Abrechnung vorgehen.
Versicherung habe ich nicht im Kopf, aber Grundsteuer macht von10 bis 30 Euro im Monat aus. Das würde ich auch nicht einfach herschenken.
Hallo Mikkey vorerst vielen Dank für deinen Rat.Ich weiß nicht warum auf einmal diese vorschnelle Handhabung. Von der Vermieterseite. Seit 2,5 Jahren spricht unsere Vermieterin davon und wir sagten,dass wir dann einen neuen Mietvertrag machen müssen. Ich bin nicht gewillt für 2013 zu bezahlen, selbst nur die Hälfte von 2014. Da Kommen wir Ihnen schon selbst entgegen. Nach Recherche heben Sie ( Vermieter) die Miete auf 50 Euro an, vertretbar,aber nicht eine Nebenkostenvorauszahlung von 270 Euro. VIELLEICHT wollen Sie uns damit abschrecken zur Selbstkuendigung. Am Dienstag haben wir einen Termin und ich hoffe bis dahin haben wir eine richtige Abrechnung aller Posten. Es muss gerecht und rechtens sein,meiner Meinung. liebe Grüße MissZammy
Unsere Nebenkosten wurden von A- P aufgelistet.Dabei erhielten die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung keine "Kreuze". Und meiner Meinung müssen wir diese nicht bezahlen.Stehen diese nun im neuen Vertrag gäbe es keine Diskussion meinerseits.Aber der Vermieter möchte diese für das Jahr 2013 umlegen.Darf er das überhaupt?