Betriebskosten und Miete nachträglich vom Ex-Freund verlangen?
Mein Ex-Freund hat 3 Jahre bei mir im Haus gelebt, ohne auch nur 1 Cent an Miete bzw. Betriebskosten zu zahlen. Hatte ich auch nie verlangt.
Kann ich nun nachträglich eine angemessene Miete und Betriebskosten verlangen?
Im Haus leben auch noch meine Eltern und mein Bruder, die allerdings alle ein eingetragenes Wohnrecht haben, weshalb ich sämtliche Betriebskosten für das Haus trage.
5 Antworten
Mein Ex-Freund hat 3 Jahre bei mir im Haus gelebt, ohne auch nur 1 Cent an Miete bzw. Betriebskosten zu zahlen. Hatte ich auch nie verlangt.
Natürlich geht das dann nicht. Was anderes wäre, wenn eine Miete oder zumindest Beteiligung an den Nebenkosten vereinbart worden wäre und er die vereinbarten Zahlungen nicht geleistet hat. Aber das ist hier ja nicht der Fall. Oder was würdest du sagen, wenn er jetzt daher kommt und Geld dafür verlangt, dass er dir Gesellschaft geleistet hat...?
Nein. Du kannst nicht rückwirkend die Spielregeln ändern.
Kann ich nun nachträglich eine angemessene Miete und Betriebskosten verlangen?
Du kannst rückwirkend keinerlei Kosten einfordern, so lange es keine vertraglichen - nachweisbaren - Vereinbarungen gab, dass er sich mit Betrag X an den Kosten zu beteiligen habe/ hatte.
die allerdings alle ein eingetragenes Wohnrecht haben, weshalb ich sämtliche Betriebskosten für das Haus trage.
warum machst du das?
Nebenkosten sind auch von den Eltern und dem Bruder zu tragen.
Das hat andere Hintergründe, ich dachte bloß, dass es für die Beurteilung der Situation mit dem Ex relevant wäre…
Natürlich nicht. Warum auch? Nur weil er jetzt dein Ex ist? Was für ein Kindergarten...
Er wollte mich heiraten und zieht dann ohne jegliche Vorwarnung mit Sack und Pack aus, als ich im Krankenhaus lag. Ist da nicht eine Entschädigung für das Heiratsversprechen möglich?