Kann ich Harz4 Empfänger jemanden bei mir fest wohnen lassen ohne eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden
Hallo,
Ich bin Harz4 Empfängerin und habe mich gefragt, ob ich einen Freund/Bekannten bei mir wohnen lassen kann ohne ihn in meine Bedarfsgemeinschaft mit einzubeziehn?
Er würde nicht direkt bei mir Wohnen sondern in einem Zimmer welches nicht zu meiner Wohnung und nicht zu meinem Mietvertrag gehört. Der Vermieter würde also nur dieses eine Zimmer an meinen Bekannten vermieten.
Kann das Arbeitsamt mir die Leistungen deswegen einschränken weil sein Zimmer letzendlich in meiner Wohnung ist? (Meine Wohnung fasst eig. 5 Zimmer, Küche, Bad, jedoch werden zwei Zimmer nicht von mir sondern vom Vermieter selbst bewohnt und sind somit nicht in meinen Mietvertrag enthalten)
1 Antwort
Laß doch Deinen Freund/Bekannten einen Mietvertrag direkt mit dem Vermieter schließen, dann kommt das Thema Bedarfsgemeinschaft überhaupt nicht auf. Und der Vermieter kann für das Zimmer ohne eigene Sanitäranlagen ja nicht sehr viel verlangen.