Dafür gibt es keine konkrete Definition, selbst wenn Du eine Aktie schon nach einem Tag wieder verkaufst hast du ja zu mindestens einen Tag gehalten.

Zeit nimmt bekanntlich Risiko aus Aktienanlagen, je länger du eine Aktie hältst, um so unanfälliger wirst du gegen Kursschwankungen

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Du kannst ihn nach Ende der Zinsbindung jederzeit ablösen lassen oder mit der Bank neu verhandeln.

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Ich glaube die Antwort kennst du schon selbst.

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Solange Deine Kontonummer bleibt, bleibt auch Deine IBAN

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Verstehe ich nicht, Ihr wartet noch auf das Angebot Eurer Hausbank, kennt also noch nicht die Konditionen, wollt aber ablehnen, da ihr denkt, dass die Konditionen schlechter sind??
Unabhängig davon, eure Hausbank gibt Euch ein Angebot unter Bezugnahme der bereits bestehenden Finanzierungen, machen das die anderen Banken auch oder habt Ihr nur ein Angebot „pro forma“ ohne die konkrete Einbeziehung der bestehenden Finanzierungen bekommen?
Irgendeine Lockkondition mal schnell „rauszuhauen „ geht logischerweise immer schneller, ein belastbares Angebot bei der Einbeziehung bestehender Finanzierungen und der konkreten Bonität dauert eben etwas länger.

Außerdem, der Zins ist, zumindest aus meiner Sicht, nicht das entscheidende, schaut vor allem darauf, was Euch die Finanzierung „unterm Strich“ insgesamt kostet.
Zinsbindung am besten so lange wie möglich, idealerweise ein Darlehen, das bis zur endgültigen Rückzahlung einen garantierten Zins hat.

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Entscheidend ist die Wertstellung

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Geld verschwindet nicht, vergleicht einfach mal Buchungstag und Wertstellung.

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Genau, Du hast jeden Monat was abgehoben um es dann irgendwann als eine Summe wieder einzuzahlen ….macht doch jeder ;-)

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Beerdigungskosten werden grundsätzlich im Sterbefall freigegeben.

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Achim, in dieser Konstellation kommst du beziehungsweise besser deine Frau nicht um die Zahlung der KV Beiträge herum.Dafür wurden ja auch in der Ansparphase keine KV Beiträge entrichtet.Die KV- Beiträge werden bei einer Einmalauszahlung auf 120 Monate hochgerechnet, sofort abgezogen und mit dem Rest könnt ihr machen was ihr wollt.

Außerdem wichtig, nur auf die Rente, die während der Zeit, oder Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, werden jetzt die KV Beiträge erhoben.

Mit umschreiben des Vertrages auf deine Frau erlischt die Beitragspflicht der KDVR für den

Zeitraum ab Umschreibung

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