Antwort
Hallo,
zunächst würde ich doch einen Anwalt mit allen nötigen Info`s versorgen. Dann soll er einen Einspruch gegen die Kündigung ein legen.
Ausziehen würde ich nicht, sondern meine Miete weiter zahlen und dem Vermieter darauf hin weisen, das er einen Räumungstitel erwirken muss. - Auch da kannst Du Einspruch ein legen.
Ist die Räumung gesetzes widrig ( der VM lässt neue Schlösser einbauen und ähnliches ) kannst Du ihn verklagen auf alle Kosten zur Erlangung einer neuen Wohnung. Sowie weitere Gelder ( Neuanschaffung v Möbeln u.s.w. )
Bis ein Räumungstitel durch ist - dauert es meist 1-2Jahre.