Berechnung Jahreswert des Nießbrauchs?
Seid gegrüßt,
es geht um ein vermietetes MFH welches ich meinem Sohn unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen will.
Das Haus ist belastet. Die Kredite und Zins/Tilgungszahlungen übernehme ich weiter.
Die Frage ist jetzt wie das Finanzamt den Jahreswert des Nießbrauchs berechnet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__15.html
(3) Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiß sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird.
(Jahresnettokaltmiete - Bewirtschaftungskosten - Zinsen für Darlehen) * Vervielfältiger für Kapitalwert aus der Sterbetafel
Ist das so richtig?
Nimmt das Finanzamt dann den durchschnittlichen Wert der letzten drei Jahre aus meiner Einkommenssteuererklärung bezogen auf das Objekt (ohne AFA) oder wie werden die Bewirtschaftungskosten gerechnet?
Danke für eure Mühe !
1 Antwort
Nimmt das Finanzamt dann den durchschnittlichen Wert der letzten drei Jahre aus meiner Einkommenssteuererklärung bezogen auf das Objekt (ohne AFA) oder wie werden die Bewirtschaftungskosten gerechnet?
Ja, das wird vermutlich der Wert sein. Man müsste sich das noch nach Schwankungen ansehen.
Habt Ihr Euch diese Regelung gut überlegt? Ihr verliert die AfA. Dein Sohn, weil er keine Einkünfte hat, Du, weil der Substanzverbrauch Dich nicht betrifft.
Konsultiert einen Berufskollegen von mir. Eventuell gibt es für Eure Bedürfnisse eine bessere Regelung, z. B. eine prvate Veräußerungsrente.