Aufzustrom im Allgemeinstrom?
Es geht darum, ob in den Aufzugkosten laut Nebenkostenabrechnung der Strom mit enthalten ist oder ob dieser unter Allgemeinstrom fällt. Anscheinend kann das so oder so gehandhabt werden. Es existiert kein sichtbarer Aufzug-Stromzähler, den man als solchen erkennen könnte, aber vielleicht ist er woanders oder sieht anders aus.
Es ist ein Wohnhaus (Baujahr etwa 1995) mit sechs Bewohnern. Der eher kleine Aufzug fährt vom Keller bis in den 3. Stock. Der auf die einzelne Wohnung entfallende Kostenanteil beträgt 0,42 € pro Quadratmeter im Monat. Das liegt deutlich über dem Betriebskostenspiegel (0,15 €). Die Gesamtkosten für den Aufzug belaufen sich auf 2800 € im Jahr. Die Frage ist also, ob das nur der Betrag für die Wartung ist oder für Wartung + Strom.
Es läßt sich wohl nicht hunderprozentig sagen, aber kann man anhand der hohen Kosten davon ausgehen, daß der Strom darin enthalten sein müßte? Oder sind 2800 € nur für die Wartung im Bereich des Üblichen?
2 Antworten
Die Frage ist also, ob das nur der Betrag für die Wartung ist oder für Wartung + Strom.
Diese Frage beantwortet sich, indem man eine Belegprüfung durchführt, zu der fast jeder Mieter ein gesetzliches Recht hat.
Wichtig ist dabei, irgendwelche Aufzugreparaturen rauszurechnen;-)
Danke für Deine Rückmeldung.
Hier noch eine Ergänzung zu den Aufzugkosten:
https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/aufzug-betriebskosten.html
Nach meiner Erinnerung der vorherigen Fragen ist der Fragesteller Eigentümer einer Wohnung, da erübrigt sich so manches (Rausrechnen von Reparaturen) und es ging eher um die Aufteilung zwischen gewerblich und privat genutzten Einheiten.
Was ihm nun wieder der Betriebskostenspiegel nützen soll? Aber sicher richtig ist es, die Belege zu prüfen.
Wenn der Fragesteller nicht auf seine Beziehung zur Wohnung als Eigentümer bzw. Mieter hinweist, dann muss er halt Antworten aus dem Mietrecht zur Kenntnis nehmen.
Er könnte sich ja auch einem Interessenverein für Mieter im Eigentum anschließen und dort seine Frage hinterlassen.
Seinen Hinweis auf einen nationalen Betriebskostenspiegel halte ich auch nicht für sinnvoll. Dieser Kostenspiegel enthält Durchschnittswerte und gilt für Mietwohnungen.
Aber zumindest könnten Wertabweichungen zum Mietspiegel dazu anregen, nach den Ursachen zu suchen. Das ist schon okay. Bei Aufzugsfragen allerdings dürfte die Erkenntnis wachsen, dass die Vermieter die Reparaturkosten zu tragen haben, wohingegen die Mieter nur die Instandhaltungs- und Verbrauchskosten zahlen müssen. Als Vermieter sollte man die Hausverwaltung darauf drängen, dass die Reparaturkosten gegen die Instandhaltungsrücklage laufen, so dass aus der Hausgeldabrechnung nur saubere Kostenpositionen als Betriebskosten an den Mieter weitergereicht werden können.
Der Fragensteller ist nicht Eigentümer, sondern Mieter. Es geht auch nicht um den bundesweiten Betriebskostenspiegel, sondern um den örtlichen.
Inzwischen ist aber klar, daß die Stromkosten in den Aufzugkosten *nicht* enthalten sind. Eigentlich geht es bei der Frage um die Kosten für den Allgemeinstrom. Ich wollte wissen, ob man die Aufzugstromkosten vorab herausrechnen kann. Das kann man nicht. Dennoch sind die Allgemeinstromkosten unglaublich hoch, nämlich 960% über dem Betriebskostenspiegel! Ein Problem liegt darin, daß dieser Strom auch von einem Gewerbebetrieb genutzt wird. Dessen Anteil am Licht im gesamten Treppenhaus und im Keller ist extrem hoch, am Aufzug nur etwa der gleiche wie bei den Bewohnern. Leider ist die Unterscheidung des Stromverbrauchs technisch nicht möglich.
Danke für Deinen Kommentar, der diverse neue Erkenntnisse bringt, u.a. den Gewerbebetrieb, der mit dem o.a. Wohnhaus verbandelt ist. Ich würde Dir empfehlen, die korrekte Fragestellung verbunden mit einem aktualisierten Sachverhalt als erneute Frage einzustellen.
Man kann Grundsätzlich davon ausgehen, das in den Kosten für den Aufzug der Strom nicht enthalten ist. Ist ja genauso wie bei Heizkosten, da ist ja der Strom auch Grundsätzlich nicht enthalten. Wenn man darüber mal näher nachdenkt, müste ja jeweils ein Zähler davor hängen. Das wird freilich kein Vermieter machen, da durch die separate Messung ja auch Kosten für die Ablesung und zusätzliche Abrechnung entstehen und Turnusmäßigem Austausch der Messeinrichtung.
Man wird also immer einen Zähler haben für Gemeinschaftsstrom, von dem auch der Aufzug und andere Dinge gespeist werden.
Ist ein typisches Beispiel dafür, wie man den Vermieter auf zusätzliche Verdienstmöglichkeiten hin weisen kann. Die Abrechung und Austausch der Messeinrichtung generiert natürlich zusätzlichen Gewinn bei möglichen Tochterunternehmen.
Im Internet findet man Hinweise darauf, daß ein Zwischenzähler eingebaut werden müßte oder daß der Aufzugsstrom zumindest separat geschätzt werden sollte. Meine Frage war, ob die Kosten von 042€/m²/Monat nicht so hoch sind, daß sie eigentlich den Strom enthalten *müßten*. Das könnte jemand beantworten, der sich mit Aufzugskosten auskennt.
Das stimmt. Belegprüfung ist erst im Januar möglich.