Benennung von Wasserschäden beim Immobilienverkauf

4 Antworten

Wasserschäden kommen in allen Häusern vor. Es gibt Häuser, da passiert so etwas einmal pro Jahr. Wieso sollte ein Hauskäufer über eine derartige Selbstverständlichkeit aufgeklärt werden müssen ?

Auch die erfolgte Kündigung durch die Versicherung ändert daran nichts. Ich habe es noch niemals gehört, dass ein Gebäudeversicherer wegen eine so geringen Zahl von Schäden den Vertrag gekündigt hat und mag das kaum glauben. Leider ist die Sachverhaltsschilderung insofern etwas dürftig: Hat die Versicherung die Kündigung begründet ? Wenn ja, womit ? Ist das Haus inzwischen wieder erneut versichert ? Wenn nein, wieso nicht? Falls entsprechende Anfragen an andere Versicherungsunternehmen abgelehnt worden sind, man also das Haus wegen der erfolgten Kündigung einfach nicht mehr versichern kann (was ich für unwahrscheinlich halte), dann allerdings müßte man Käufer aufklären.

Es liegt schon an dem Käufer, sich vor dem Kauf über den Zustand der Immobilie ausreichend zu informieren, bzw. entsprechende Gutachten erstellen zu lassen oder einzuholen. Solche Mängel, wie schadensanfällige Wasserrohre spielen ja auch bei der Kaufpreisfindung eine Rolle. Als neuer Eigentümer kann ich mir ja selbst die Versicherung aussuchen, bei der ich das Objekt versichern möchte und es liegt auch an mir selbst die Prämienhöhe mitzugestalten, indem ich beispielsweise die Wasserleitungen im Haus saniere.

aengelbrecht: Gerade bei maroden Wasserleitungen, die bereits zu zwei Schäden geführt haben, würde ich dem Verkäufer empfehlen, dem Kaufinteressenten über die fachmännische Beseitigung der Schäden durch Vorlage der Handwerkerrechnungen zu informieren und auch einen Hinweis im Kaufvertrag zu machen. Andernfalls läuft er Gefahr, z. B. bei Auftreten eines weiteren Schadens über kurz oder lang wegen des Verschweigens in Haftung genommen zu werden.

Nein muss man nicht, in den meisten Fällen hat der Käufer seine eigenen Vorstellungen darüber was über welche Gesellschaft versichert werden soll. Wenn das Gebäude finanziert ist, besteht die Bank als Darlehensgeber auf eine Gebäudeversicherung welche Versicherung ist allerdings Sache des Versicherungsnehmers.


aengelbrecht 
Beitragsersteller
 02.06.2012, 21:20

Aber der Käufer wird doch Probleme bekommen einen Versicherer zu finden, wenn der Vorversicherer angibt, dass der Versicherungsschutz auf Grund von Schäden gekündigt wurde. Somit müsste man dieses Problem doch als Verkäufer schon während des Verkaufs aufzeigen?! Kommt man sonst nicht in eine Haftungsproblematik - dass man nicht alles korrekt aufgedeckt hat?