Beleihung lastenfreier Immobilie für Neuanschaffung?

4 Antworten

eine abbezahlte Eigentumswohnung. Diese wäre somit Lastenfrei.

Die abbezahlte Eigentumswohnung ist nur lastenfrei, wenn die damals eingetragenen Belastungen im Grundbuch gelöscht worden sind.

Zu a) Wenn die lastenfreie Eigentumswohnung für den Kreditgeber der neuen Kreditaufnahme für das Haus als zusätzliche Sicherheit dienen kann, dann erhöht sich für ihn die Beleihungsgrenze für die günstigste Kreditgewährung. Also diesen Weg nutzen. Aber der künftige Verkauf der ETW wäre durch diese Belastung verhindert.

Zu b) Wie von Andri123 bereits ausgeführt, werden die Zinsen als Werbungskosten nur akzeptiert, wenn sie aus der Fremdfinanzierung bei Anschaffung (oder Modernisierung) der ETW resultieren. Bei Deinem Vorgang gemäß a) ist die Zinsbelastung einkommensteuerlich nicht ansetzbar.

Meines Wissens müssen die Kreditzinsen eindeutig der Anschaffung des zu vermietenden Objekts zuzuordnen sein. Sprich Zahlung des Kaufpreises.

Und die Anschaffung ist ja nun schon etwas her. Also ich glaube nicht, dass Dein Plan aufgehen wird.

Alternativ könnte man evtl. die Wohnung gewinnbringend verkaufen, den Erlös für den Hauskauf nutzen und dadurch die Zinsen senken. Ein Veräußerungsgewinn wäre ja steuerfrei.

Vielleicht auch nochmal durchrechnen, wie sich die Mieteinkünfte steuerlich auswirken würden. Ach ja, das erwähntest Du bereits.

Vielleicht äußern sich die Profis ja noch.


robstar1976 
Beitragsersteller
 18.05.2018, 18:31

Zuzuordnen ja, aber der Anschaffung ?

Die Frage ist ja auch, ob die Banken sowas machen.

Das was Du hier willst ist eine "Baufinanzierung zur Kapitalbeschaffung", also ein niedrig verzinsliches Baudarlehen aufnehmen, um Dein Eigenkapital zu erhöhen.

Du kannst zwar bei Banken anfragen, aber Da wirst Du Pech haben.

Dann willst Du Schuldzinsen auf ein nicht vermietetes, sondern selbst genutztes Objekt abrechnen.

Kennst du die Begriffe "Steuerhinterziehung" und "Steuerbetrug"? Was hier zutrifft, das wissen andere Experten des Forums eher als ich.

Ich habe mich vor ein paar Jahren mal mit dem Thema befasst. Aber ich versuche nochmal darzustellen was ich verstanden habe.

Du willst von Deiner selbst genutzten Eigentumswohnung in ein Eigenheim umziehen. Einen Teil der Finanzierung willst Du durch die Belastung der Eigentumswohnung darstellen die danach vermietet wird. Und die Zinsen möchtest Du mit der Miete (steuerlich) verrechnen.

Ok - ich halte das für sinnvoll aber der Gesetzgeber hatte nach meinen alten Recherchen was dagegen (Absetzbarkeit). Ich halte das zwar für Unsinn weil damit ein normaler Mensch gegenüber einem Investor benachteiligt wird aber was soll man machen. Damals liefen die Empfehlungen auf einen Umweg heraus. Der leider nur dann funktionierte wenn ein Ehepaar im Spiel war und die Eigentumswohnung nur einem der Ehepartner gehörte.

Wenn ich mich richtig erinnere war der Vorgang so: Ehemann (sagen wir er war Alleineigentümer) verkauft 50% der Eigentumswohnung an Ehefrau. Ich glaube es war auch möglich wenn beide es besaßen dass der Ehemann seine 50% verkauft.

Die Frau nimmt für den Kaufpreis eine Hypothek auf. Damit ist die alte Wohnung belastet und das Geld liegt auf der Bank. Das Geld wird für den Kauf der neuen Immobilie hergenommen und die Wohnung vermietet. Da sie belastet ist können die Zinsen abgesetzt werden.

Bei Zugewinngemeinschaft hat diese Verschiebung des Eigentums so weit ich mich erinnere keinen Einfluss auf Erbschaft oder Scheidung.

Ist aber so eine Art Steuertrick (ich denke aber legal) und damit eine Frage an einen Steuerberater.

Ich empfehle ein Portal für Steuerberater im Web zu suchen und erstmal eine Frage an einen Experten gegen Geld (kostet meist so bis 100 Euro) zu stellen und schauen was der so von sich gibt. Hängt halt stark von der aktuellen Rechtsprechung und Deinen individuellen Verhältnissen ab.