Befristeter Vetrag nach Fristbeginn unterschrieben?

2 Antworten

"Ist dieser Vertrag überhaupt gültig?"

Es kommt drauf an .......:

"Al­ler­dings führt die Ar­beits­auf­nah­me vor Ge­gen­zeich­nung ei­nes be­fris­te­ten Ar­beits­ver­trags durch den Ar­beit­neh­mer aus­nahms­wei­se dann nicht zur Ver­ein­ba­rung ei­nes un­be­fris­te­ten Ar­beits­ver­tra­ges durch schlüs­si­ges Ver­hal­ten, wenn der Ar­beit­ge­ber dem Ar­beit­neh­mer schon vor Ar­beits­an­tritt ei­nen vor­un­ter­zeich­ne­ten Ver­trags­ent­wurf mit ei­ner Be­fris­tungs­ab­re­de vor­ge­legt hat: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06."

https://m.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gegenzeichnung_eines_befristeten_Arbeitsvertrages_erst_nach_Arbeitsaufnahme_BAG_8AZR257-07.html

Sonderbare Geschichte. Wann hast du denn angefangen zu arbeiten ?


JayTi 
Beitragsersteller
 29.03.2024, 14:15

das war am 18.01.