Als Minijobber das Recht „Minusstunden“ wieder reinzuholen?

2 Antworten

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In Deiner Darstellung stimmt was nicht. Entweder Du hast ein festes Einkommen von 450€ oder Du arbeitest auf Stundenbasis.

Im ersten Fall kannst Du keinen Lohnausfall haben. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle anderen Arbeitnehmerrechte gelten auch für Minijobber.

Würdest Du nur nach den geleisteten Stunden bezahlt, bekommst Du im kranken Monat weniger. "Nachholen", bzw. mehr als 450,00/Monat geht im Folgemonat nicht oder nur, wenn Du voll steuerpflichtig werden willst.


Durchstarter 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 17:18

Ich arbeite auf Stundenbasis, aber es ist so eingeteilt, dass ich damit immer auf 450€ komme, außer es passiert was unvorhergesehenes, wie zb Krankheit...

Wenn du krank bist/warst sammelst du keine Minusstunden!

Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet, 6 Wochen lang.