Befristeter Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Du kannst beruhigt weiterarbeiten!

Arbeitest Du weiter und der AG schickt dich nicht nach Hause, richtig, dann hast Du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Und lasse dich jetzt bloß nicht mehr auf Verhandlungen für einen erneuten befristeten Arbeitsvertrag ein, da ist nun der Zug für den AG abgefahren!

Selbst wenn die damit kommen, dass das ja schon mündlich besprochen wurde, das hat keinen Wert! Alles was Befristungen angeht, muss zwingend vor der Arbeitsaufnahme schriftlich mit Unterschriften geregelt worden sein.

Herzlichen Glückwunsch!


Gaenseliesel  04.07.2024, 11:09

Danke für diese Bestätigung, denn so kenne ich die Rechtslage auch !

In unserem Haus wohnt z.B. ein junges Ehepaar aus Serbien, ganz ganz liebe Nachbarn ! Beide arbeiten, sind fleißig und sprechen unsere Sprache bereits sehr gut 👍

Die junge Frau ist seit 5 Jahren bei MC Donalds per jährlich befristeten Zeitvertrag beschäftigt, dies erfuhren wir erst vor ein paar Tagen beim Nachbarschaftsgrillen. 😋

Wir haben der jungen Frau die Rechtslage erklärt und damit für den nächsten Tag zum Vorgesetzten in die Spur geschickt ......obwohl hier zwar bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht,(war ihr nicht bewusst) ist ein schriftl. AV für jeden AN deutlich beruhigender und rechtssicherer !

Der schriftl. AV wurde ihr daraufhin "versprochen" .....abwarten - wir bleiben mit ihr am Ball !

👋

tellerchen  04.07.2024, 14:06
@Gaenseliesel

habt ihr da beim AG Stempelkarte? oder wie werden eure Stunden berechnet bzw aufgezeichnet? Stempelkarte fotografieren oder kopieren... wer später Beweise hat ist klar im Vorteil... hab ich damals beim AG auch gemacht... Stempelkarte mit handy foto gemacht...

Gaenseliesel  04.07.2024, 15:08
@tellerchen

🤔.....du, das weiß ich gar nicht. Muss ich sie mal fragen ☝️ Danke für den tatsächlich brauchbaren Tipp !

Was steht denn bezüglich einer solchen "Eventualität" in Deinem befristeten Vertrag. Wurde dort eine solche Eventualität ausgeschlossen?

Glückwunsch, du hast einen unbefristeten Vertrag zu den Konditionen des Befristeten.

Rückwirkend kann dein AG nichts mache, wenn dann kann er dich jetzt nur zu den normalen Kündigungsfristen kündigen. Eine Probezeit dürftest du auch nicht haben, denn die muß schriftlich vereinbart werden.

Um dich jetzt noch einfach so loszuwerden ohne größeren Kündigungsgrund, müsste der Betrieb weniger als 10 rechnerische Vollzeitkräfte aufweisen können.