Schau mal hier:

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=Mt6DNXMB9aiMZeoEec6fXLnjbNk4rF109-UUUzfnpkqnoxvK_qxt!1524278739?path=null

Alle Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz.

Mit ausführlichen Infos zu Unterrichtsfächern, Dauer der Ausbildung, Voraussetzungen, Weiterbildungsmöglichkeiten, Verdienst in der Ausbildung und danach......alles was man wissen will. Manche mit Videos.

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann auch helfen.

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Es wird sich ja nicht um eine riesige Simme handeln. So viel bekommst du ja nicht. Wenn Fragen auftauchen ist es erklärbar. Vielleicht hast du auch noch die Quittungen vom Einkauf.

Andersherum kannst du mit deinem Geld machen was du willst, Hauptsache du wirst nicht mittelos.

Selbst wenn du dir für eine Anschaffung von jemanden Geld geborgt hast und es monatlich zurückzahlst, also ein Privatkredit bekommen hast, kannst du von deiner Regelleistung deine Raten abzahlen. Das ist deine Entscheidung was du mit deinem Geld machst.

Es gibt halt dafür keine extra Leistung.

Probleme gibt es immer dann, wenn es Ungereimtheiten gibt und der Verdacht eines Leistungsbetruges besteht.

Sind ja Steuergelder die da verwendet werden. Also schauen sie auch schon Mal genauer hin.

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Gibt es da keine Unterstützung oder besondere Fördermöglichkeiten seitens Versorgungsamt? Rentenversicherung? Krankenkasse? Pflegekasse?

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Richtig - es verbleiben 8 Monate (240 Tage) Restanspruch.

(Mit einer Beschäftigung von mind. 6 Monaten innerhalb von 5 Jahren, wäre dein Anspruch noch einmal um drei Monate gestiegen.)

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Wenn der Name des Kontoinhabers nicht mit dem Bankkonto übereinstimmt, kommt das Geld zurück. Morgen am besten nochmal mit der richtigen Bankverbindung zur Sparkasse. Die können das sehen und auch stornieren. Geht dann schneller.

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Hallöchen ihr Lieben,

erst mal: Es gibt Gesetze und Verordnungen, die den Jugendämtern diese Berechnungen vorgeben. Und schon gar nicht ist es von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich. Wenn überhaupt, dann nur von Bundesland zu Bundesland.

Die Kosten für euch werden zum Teil aus Unterhaltszahlungen der Erziehungsberechtigten und öffentlichen Geldern aufgebracht. Und wie zu Hause auch, werdet ihr ab einem bestimmten Alter und Verdienst an den Kosten beteiligt.

Und was gar nicht umsetzbar ist, dass man den Betrag “verhandelt“. Weil das eben Vorgaben sind, die das Jugendamt halt auch auf Grund der Gesetze umsetzen MUSS.

Sie machen das nicht, weil denen eure Nase nicht passt ;-).

Und das mit dem “dies nicht sagen und das nicht sagen...“ kann auch böse nach hinten losgehen. Denn ihr kennt die Vernetzungen alle gar nicht, wie vertuschte Sachen herauskommen können ;-).

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Es ist von Vorteil, wenn man Begriffe benutzt, die jeder versteht, dann bekommt man wahrscheinlich auch passende Antworten.

WBS ist die Abkürzung für: Wohnberechtigungsschein!

Und du meinst jetzt WAS genau?

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Das ist das Problem:

...mich wegen so einem Quatsch...

So seht ihr Jungs das. Ohne nachzudenken.

Das ist sexuelle Belästigung und JA! dafür kann man angezeigt werden.

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Es gibt z.B. Kosten für Pendelfahrten und Einstiegsgeld, WENN die Voraussetzungen erfüllt sind. Das hängt vom Arbeitsvertrag und anderen Kriterien ab.

Das prüft das Amt, wenn du den Antrag stellst. Der muss aber VOR Vertragsunterzeichnung und Arbeitsbeginn gestellt werden!

Es sei denn beides findet kurzfristig an einem Wochenende statt, wo das Amt geschlossen hat und du keine Möglichkeit hattest, den Antrag VORHER zu stellen.

Am besten per Email an deine zuständige Stelle schreiben. Wenn Vertrag unterzeichnet (z.B. am Wochenende), aber Arbeitsbeginn am Montag. Email am Wochenende schreiben und Vertrag als Anhang zufügen.

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Nun wollte ich das studieren,dass ich in einem Heim arbeiten kann.

Sicher, dass du das Abi schon letzes Jahr geschafft hast? Oder doch eher in ein paar Jahren?

Ich finde deine Frage unglaubwürdig, weil wenn du Abi gemacht hast, hattest du auch Berufswahl und Studienberatung. Und wenn du danach immer noch nicht weißt, dass du von “Sozialpädagogen, Soziale Arbeit, Pädagogen u.a.“ redest und zudem noch so realitätsfern bist, dann stimmt irgendwas in deinen Angaben nicht.

Trotzdem bekommst du eine Antwort:

Es sind normale Jobs, mit normalen Arbeitszeiten. Ausnahme sind Dorfeltern in SOS Kinderdörfern. Die leben mit eigener Familie und Heimkindern zusammen.

Alle anderen haben verschiedene Schichten, aber auch nicht 24/7/365.

Sollte ich mit meiner Skepsis falsch liegen, entschuldige ich mich direkt. Aber in der Regel sollte man mit Abi schon wenigstens die Berufe benennen können.

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Wenn das Auto zur Ausübung der Tätigkeit notwendig ist und kein übermäßig teures Modell ist (neuer Porsche, Ferrari etc.) dann darf das nicht gepfändet werden.

Macht auch keinen Sinn, wenn dadurch die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt und kein oder weniger Einkommen, welches durch die Pfändung zum Abtragen der Schuld benötigt wird, erzielt wird.

Hier würde ich entsprechende Dokumente des Fahrzeuges dem GV zukommen lassen und eine Erklärung aufsetzen, dass das Fahrzeug zur Ausübung etc. benötigt wird und daher die Freigabe des Fahrzeuges beantragt wird. Eine Kopie würde ich dem zuständigen Amtsgericht mit Aktenzeichen ebenfalls übersenden.

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Irgendetwas ist da krumm.

Entweder sie haben deine Ausbildung bezahlt (BaE o.ä.) oder eine Ausbildung über Bildungsgutschein (Umschulung etc.). Beides zur gleichen Zeit geht nicht.

Was genau hast du über wen gemacht.

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Gegenfrage: Wenn deine Eltern einverstanden sind, dass du schon mit 16 Auto fahren darfst - wäre das möglich und erlaubt? ;-)

Denkaufgabe: Könnte es einen Grund geben, WARUM Spiele erst ab 18 Jahre sind und Auto fahren?

Wenn ja - welchen?

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Die Voraussetzung bei Volljährigen ist, dass man Ausbildungssuchend ist. Ob Ausbildung oder Studium ist völlig egal. Wenn du nun sagst du WILLST dich nicht an anderen Unis bewerben, dann bist du auch nicht Ausbildungssuchend.

Du schreibst, einmal abgelehnt und einmal du “kannst“ dich erst zum Wintersemester bewerben. Was heißt dieses KANNST. Weil die Unis das so sagen oder weil es DEINE private Entscheidung ist?

Wenn du möchtest, aber die Unis die Möglichkeit nicht geben, dann sende den Nachweis darüber dorthin, dann bist du ja noch Ausbildungssuchend.

Bei deiner privaten Entscheidung nicht und dann haben deine Eltern auch keinen Anspruch.

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PS: Würde mich zu meinem Vater ummelden lassen (Wohnt in einer anderen Stadt) und natürlich auch wirklich dorthin ziehen.

Da du deiner Mutter gegenüber nicht unterhalsverpflichtet bist, kannst du auch Millionen verdienen. Es wird nur dein Teil abgezogen. Den Mietanteil und Nebenkosten, die auf dich entfallen, gibst du deiner Mutter. Wie normal auch, wo Kinder ihren eigenen Verdienst haben und ihren Anteil finanziell beitragen.

Denn es bleibt zu bedenken, je nach Größe der Wohnung deiner Mutter, kann es sein, dass diese dann für eine Person zu groß und teuer ist, wenn sie für zwei gemäß der JC Grenzen bemessen ist. Dann kann es passieren, dass sie in eine kleinere Wohnung umziehen muss, wenn sie über den 31.08.2020 hinaus im Bezug bleibt und die Selbstständigkeit ganz aufgibt. Wenn sie die Selbstständigkeit weiterführt oder wieder aufnimmt wird sie ja auch wieder verdienen. Für Selbständige gelten momentan andere Bedingungen und somit ist gerade auch völlig egal, wie groß und teuer die Wohnung ist.

In kurz: Du bleibst bei deiner Mutter, dein Verdienst wird nur bei dir angerechnet und du bist aus dem Bezug raus. Die Miete usw. wird durch 2 geteilt. Du zahlst deinen Teil vom Verdienst, deine Mutter bekommt es vom JC. Und auch das Kindergeld.

Bei deinem Vater wirst du dich auch an den Kosten beteiligen müssen. Nur: so bleibt alles beim Alten. Sonst muss noch Kindergeld und der Unterhalt vom Vater umgeändert werden.

Also kein Stress...mach dein Ding und bleib wo du bist ;-).

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Bitte etwas genauer:

Dein Ausbildungsplatz ist in Münster? Jetzt fährst du von woanders dahin und willst dann nach Münster ziehen?

Oder willst du deine Ausbildung in Münster in einer anderen Stadt und bei einem anderen Arbeitgeber weitermachen?

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Deine erwähnten 20€ sind 20% ;-).

Wir machen es mal in einfach: wenn du arbeitest, wird deiner Mutter gar nichts abgezogen, weil du ihr gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet bist. Das schon mal festgehalten.

Die Anrechnung findet auf DEINEN Bedarf statt!

Die Berechnung von wilees ergibt für dich 170€ mehr in der Tasche als ohne MiniJob!

Außer dem geldwerten Vorteil erreichst du mit einer Arbeit auch eine Aufwertung deines Lebenslaufs. Eine Arbeit im Lebenslauf sieht auch bei Schülern immer sehr gut aus und wirkt sich positiv bei Bewerbungen aus! Denn es zeigt, dass du aktiv bist und in deiner Situation nicht verharrst!

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...zurück nach Deutschland ziehen...

Von welchem Ausland, wo du gerade lebst, ist denn hier überhaupt die Rede?

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Wenn du WAS nicht weitermachen möchtest?

Alg II beziehen oder deinen Job/Selbständigkeit?

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