Hier ist zu unterscheiden, ob die Schwiegereltern
- als Bürgen in die persönliche Haftung für den Kredit selbst gehen
- oder sie nur ihne Immobile für die dingliche Haftung zur Verfügung stellen.
Im ersteren Fall werden Sie genauso wie ihr als Kreditnehmer behandelt und nehmen die volle Verpflichtung für den Kredit auf sich (vereinfacht gesagt, Unterschiede wg. nur Bürgschaft mal nicht genauer beschrieben). In einer Schufa-Auskunft ist das als vorhandene Verpflichtung mit "Bürgschaft über xx" aufgeführt und wird bei einer eventuellen weiteren Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern von der Bank auch als vorhandene Verpflichtung eingerechnet.
Stellen sie nur die Immobilie für einen Grundschuldeintrag zur Verfügung, dann übernehmen sie keine direkte Haftung für den Kredit. Sie haben nur durch die Grundschuld die persönliche und dingliche Haftung, also dann, wenn es zu Zwangsmassnahmen aus dem Kredit heraus kommt. Ein Schufa-Eintrag erfolgt dabei nicht, aber bei einer Kreditaufnahme durch die Schwiegereltern kann es zu Problemen kommen, wenn dann deren Bank ebenfalls einen Grundschuldeintrag fordert. Andererseit kannst Du besseree Koditionen für den Kredit bekommen, wenn ein erstrangiger Grundschuldeintrag möglich ist.