Das neue Punktesystem ist da! Was genau ist neu?

Hallo ihr Lieben,

wie Ihr sicher gemerkt habt, ist die Punktevergabe ✨ seit heute etwas anders als bisher.

Wir tüfteln bereits seit einigen Monaten an einem neuen Punktesystem, das wir nun für Alle veröffentlicht haben. Es bietet Euch mehr Möglichkeiten, Euch selbst herauszufordern, und berücksichtigt auch Eure individuellen Vorlieben fairer.

Anders als das bisherige Punktesystem belohnt Euch das neue nämlich u.a sowohl für die Mühe, die Ihr Euch dabei macht, eine spannende Frage zu stellen oder anderen mit einer guten Antwort zu helfen; als auch für positives Feedback, das Ihr von anderen erhaltet. 🏆

Ein weiteres Highlight: Ab sofort gibt es Levels, die Ihr erreichen könnt, um Euch selbst zu challengen oder Euch ein ‘Duell der Genies’ mit einem anderen Nutzer zu liefern. Das war ein gaaanz großer Herzenswunsch der Community, den wir mit dem neuen System nun erfüllen! 😊

Euer Level wird übrigens bei jedem Eurer Beiträge angezeigt, sodass jeder direkt erkennt, wie aktiv Ihr seid. (Ein Bonus hierbei: Ihr könnt so auch neue Nutzer schnell erkennen und sie mit einer schönen Antwort, einem netten Kompliment oder auch mit einem hilfreichen Tipp hier willkommen heißen! Schließlich war jeder von uns mal irgendwo “der Neue”).

So, mehr wollen wir jetzt aber gar nicht dazu verraten - probiert das Punktesystem doch einfach mal direkt aus!

Alle wichtigen Infos zum neuen System findet Ihr auch jederzeit hier: https://www.gutefrage.net/aktionen/neue-funktionen/

Wir freuen uns über Euer Feedback dazu! Was gefällt Euch gut, was fehlt Euch vielleicht noch? Lasst es uns wissen. 👍

(An den “Top-Nutzer Listen” und “Badges” arbeiten wir noch, die haben wir aber nicht vergessen ;-))

Liebe Grüße Euer Team von finanzfrage

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Die Frage von @cats123 ist berechtigt - wer braucht das?

Mein Beweggrund, mich hier im Forum anzumelden, war sicher nicht, mich mit anderen Teilnehmern zu messen, und schon garnicht, ein etwaiges "Duell der Genies" auszutragen.

Das brauche ich nicht, denn das habe ich nicht nötig.

Mein Verständnis war bisher, hier Ratsuchenden eine Antwort auf geschilderte Probleme (so abstrus diese manchmal sind) zu geben.

Und nur das und keine Wettbewerbe oder "Schwanzvergleiche".

Ihr könnt die Forenregeln natürlich festlegen wie ihr wollt, denn es liegt ja letztendlich an mir, ob ich unter solchen Rahmenbedingungen weiter aktiv sein will.

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Der Vertrag ist befristet auf den 30.04.2019 und endet dann. Bis dahin hast Du den Arbeitsschutz, welcher für Schwangere gilt.

Und das wars auch schon. Durch die Schwangerschaft wird der befristete Vertrag nicht verlängert.

Für Mutterschutz- und -schaftsgeld kommt es auf Fristen an. Relevant ist, ob Du zum Arbeitsende bereits im gesetzlichen Mutterschutz bist.

Hier nochmal zum Nachlesen:

https://www.arbeitsvertrag.org/befristeter-arbeitsvertrag-schwanger/

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Erst mal die Sache richtigstellen:

  • Euer Haus ist mit einer Grundschuld von 100.000 € als Sicherheit für einen Immobilienkauf Eurer Tochter belastet (=das, was Du unter "Bürgschaft" verstehst).
  • Um das Haus zu verkaufen braucht Ihr das Einverständnis der Bank, zu deren Gunsten diese Grundschuld eingetragen ist.
  • Grundsätzlich wird das funktioinieren wenn ihr auf dem neu erworbenen Haus ebenfalls wieder eine Grundschuld für diese Bank eintragen lasst. Das wäre analog zu einem Pfandtausch.

An Gebühren fallen die Notar- und Grundbuchkosten für das Löschen der Grundschuld auf dem "alten" Haus sowie für den Neueintrag auf dem "neuen Haus" an. Die exakte Höhe ist vom "Geschäftswert" abhängig und Du kannst sie Du aus einschlägigen Tabellen im Internet ablesen.

Evtl. kommen noch Schätzgebühren der Bank für das "neue" Haus dazu.

Sprecht mit der Bank auch mal darüber, ob dieser neue Grundschuldeintrag erforderlich ist wenn ihr im Gegenzug ein Festgeldkonto über 100.000 € eröffnet und als Ersatzsicherheit zu Gunsten der Bank abtretet. Denn rechnerisch müsste das ja aus dem Verkaufspreis für das "alte" Haus möglich sein.

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Verkaufen lässt sich alles, aber es ist immer eine Sache des Preises.

  • Falls ich ein Interessent wäre müsste ich Klage- und Gerichtskosten kalkulieren, um den Mieter zu entfernen bzw. die Miete einzutreiben.
  • Wenn er schon jetzt nicht zahlt, dann müsste ich mit einem Mietausfall unbekannter Dauer rechnen.
  • Dann hätte ich die Gefahr, dass er bei einem möglichen Auszug die Wohnung "nicht unbedingt pfleglich" hinterlassen wird und ich für eine Weitervermietung einen vorher nicht abschätzbaren Kostenaufwand hätte.

Da müsste der Preis schon "sehr unter" sein.

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Das Problem wird eher sein, dass ihr keinen Kredit dafür bekommt.

Du schreibst selbst, dass ihr beide kein Egenkapital einsetzen könnt und Du Alleinverdiener bist.

  • Das bedeutet eine "über 100%-Finanzierung", also auch für die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten usw.
  • Dazu kommen die kalkulierten Lebenshaltungskosten für 3 Personen, welche Dich rechnerisch alleine als nachhaltig zu tragende Verbindlichkeit belasten.

Während meiner Praxis in der Baufinanzierung habe ich jedenfalls Kredite unter diesen Rahmenbedingungen nicht vergeben.

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Betrachte es mal unter einem nichtmonetären Gesichtspunkt.

Für mich etwa wäre nicht die Entfernung, sondern die Verbindung dorthin ein Kriterium für die Entscheidung.

Es macht z.B. einen Unterschied, ob ich dabei bequem von Tür zu Tür fahren kann, ob ich öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung habe und wie oft diese fahren.

Dann auch, wie die Arbeitszeiten sind, also etwa Nacht- oder Schichtbetrieb, unregelmässige Anwesenheit usw.

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Beide werden in der Scene als "Scammer" (Betrüger) bezeichnet.

Was Du hier schreibst bestätigt diese Meinung. Also Finger weg davon.

Aber warum gibst Du Dich denn überhaupt mit solchen Leuten ab welche Du selbst als "arrogant" nezeichnest? Hat Dir Geldgier das Gehirn vernebelt?

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Manchmal sind hier im Forum ja Kreditangebote, nicht unbedingt seriös, aber immerhin.

Ansonsten wäre es sinnvoll, diese Frage mit Deiner Bank zu besprechen, denn die beurteilen letztendlich, ob es unter den geschilderten Umständen einen Kredit gibt.

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Solange Du nur im Status "getrennt lebend" bist bleibt ihr erbrechtlich weiter verheiratet. Lies hier nach:

https://www.scheidung.de/erbrecht.html

Der Pflichtteilsanspruch des Noch-Ehemannes gegen Deinen Sohn ist die Hälfte des ihm erbrechtlich zustehenden Anteils, also 1/2 nach gesetzlicher Erbregelung ergibt 1/4 Pflichtteilsanspruch. Berechnet wird dieser Pflichtteil aus dem kompletten Nachlass, also incl. dem Sparvermögen und weiterer Vermögensgegenstände.

Dein Sohn muss den Vater auszahlen, denn ein Pflichtteilsanspruch ist immer in (Bar)Geld auszugleichen.

Die beiden Söhne des Noch-Mannes aus erster Ehe haben gegenüber Dir keinen Erbanspruch, da sie keine "Abkömmlinge" von Dir sind.

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Wenn es die Tochter geerbt hat, dann ist sie die Eigentümerin und ihr gehört die Wohnung. So hat es Grossmutter festgelegt, aus welchen Gründen auch immer.

Falls jetzt Mutter die Wohnung will, dann muss sie der Tochter die Wohnung abkaufen oder sich schenken lassen.

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Wie Du vorgehst?

Nun, Du meldest Dich beim bestehenden Wohnort ab und beim neuen Wohnort an. Mir wäre nicht bekannt, dass es in Österreich Bestimmungen gibt, welche einen Umzug in ein anderes Bundesland verhindern oder von Genehmigungen abhängig machen, sofern nicht bestimmte aufenthaltsrechtliche Einschränkungen da sind (z.B. bei Asylsuchenden).

Das hat mit dem Rest wg. Arbeit usw. überhaupt nichts zu tun. Dieses Problem musst Du getrennt davon, wo Du wohnst, lösen. Das ist eher eine Frage, ob ein Umzug deshalb Sinn macht.

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Deine Bank, bei welcher die Kontobelastung erfolgt, kann erst mal nichts dafür. Sie belastet das Konto zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Bank, bei welcher Du Geld abhebst, den Zahlungsausgleich verlangt.

Zu diesem Zeitpunkt gelten auch die Regeln, welche für Überziehungen Deines Kontos gelten, also z.B. möglicher Überziehungsnbetrag und Überziehungszinssatz

Fazit:

Für die Kontoüberwachung bist Du selber verantwortlich. Wenn Du 3 Monate nicht spannst, dass keine Belastung erfolgt, dann hast Du Dich wahrscheinlich eher darüber gefreut und gemeint "diese blöde Bank hat es übersehen".

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Im Prinzip ist es völlig egal, wer welche Steuerklasse hat. Die Auswirkung ist lediglich, wie viel während des Jahres an Steuer abgezogen wird und wieviel dann in den Geldbeutel geht.

Anders ausgdrückt: auf das Jahr gesehen ist die gewählt Steuerklasse irrelevant.

Die tatsächlich zu zahlende Steuer wird ja 1 x jährlich über die Steuererklärung berechnet und festgesetzt, und dann ist ist dann entweder eine Steuer-Nachzahlung oder -Rückvergütung das steuerliche Jahresergebnis.

Es kommt also darauf an, ob ich meine laufenden Einnahmen hoch halten und evtl. jährlich nachzahlen muss oder ob ich auf eine einmalige höhere Summe als jährliche Rückerstattung kalkuliere.

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Ob der pflegende Bruder mehr Ansprüche hat hängt von einigen Faktoren ab, welche aus der Frage leider nicht hervorgehen.

Deshal lies mal das und wende es auf die eigene Situation an:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegende-angehoerige-erben-mehr-wenn/.

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Deine Fragestellung ist - auch trotz des Kommentars zur ersten Antwort - absolut unverständlich und kann deshalb nicht belastbar beantwortet werden.

Besprich das am einfachsten mit Deinem Bankberater, denn das, was Du schreibst und/oder meinst lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären.

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Zuerst ist zu klären, ob das bestehende "Berliner Testament" für den überlebenden Ehepartner bindend ist oder ob diese bindende Wirkung explizit ausgeschlossen wurde. Lies dazu hier nach:

https://www.advocatio.de/bindungswirkung_beim_gemeinschaftlichen_testament.html

  • Ist es bindend, dann kannst Du es nicht mehr ändern und die darin formulierten Vereinbarungen gelten bei Deinem Tod. Was ihr vereinbart hat geht aus der Frage nicht hervor, also ob die Tochter dann erbt oder wer auch immer in diesem Testament im Falle des Todes des Längerlebenden als Erbe eingesetzt ist, der/die bekommt den kompletten Nachlass
  • Ist es nicht bindend, dann kannst Du ein neues Testament erstellen, in welchem Du neue Regeln, auch von den ersten Regeln abweichende, treffen kannst. Du kannst also Deinen Lebenspartner, den Dalai Lama oder den Briefträger als Erben bestimmen, wahlweise natürlich auch Verwandtschaft.

Zu beachten ist aber immer, dass es für eine beim Erbe übergangene Verwandtschaft (in diesem Fall Deine Tochter) gegnüber dem/den Erben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch gibt, welcher in (Bar)Geld auszugleichein ist. Dieses Pflichtteilsthema wurde bereits zigfach im Forum behandelt, also verwende für genauere Informationen die Suchfunktion..

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Da hat der Chef recht, denn so ist es ja vereinbart.

Die Summe X bezieht sich auf die 88%-Arbeitsleistung, also 35 Stunden pro Woche, zu.

Wenn Du jetzt auf 30 Stunden verringerst, dann sind es ja keine 88% mehr, sondern weniger. Wäre die Summe X dabei unverändert, dann hättest Du eine Erhöhung mit mehr als vereinbart wurde bei verringerter Leistung.

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Da sagt der Chef aber etwas falsches.

Guckst Du hier unter dem Punkt 9:

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gewerblich/09_merkblatt_arbeitrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Als Schwerbehinderter hast Du also Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, insgesamt demnach 25 Arbeitstage bei einer gleichmässigen Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche.

Arbeitest du weniger Tage oder unregelmässig, dann musst Du das natürlich auf die tatsächlichen Beschäftigungstage umrechnen. Wie das geht ist hier beschrieben:

https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/

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